VGH hat entschieden: Die Stichwahl bleibt
Deutsch: Knappe Senatsmehrheit zeigt, wie schwierig die Abwägung ist
20.12.2019 Meldung FDP-Kreisverband Köln
Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat heute entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen keinen Bestand hat. In einer äußerst knappen Entscheidung von 4 zu 3 Stimmen hat der Senat für die Beibehaltung der Stichwahl entschieden.
„ Die Lektüre der in der Pressemittelung des Gerichts übermittelten Begründung des Urteils und des Sondervotums der drei abweichenden Richterinnen und Richter zeigt, wie eng die Auslegung der Gesetzesänderung ausfällt. Wie schon in den Debatten im Landtag deutlich geworden ist, sind hier unterschiedliche Auffassungen mit guten Argumenten vertretbar. Die Mehrheitsentscheidung des Gerichtes hat diese Frage aber nun entschieden, und das ist als Klärung des Streites auch zu begrüßen.
Unangemessen sind allerdings vor diesem Hintergrund die unsachlichen Einlassungen der Oppositionsparteien. Von einem „schweren Angriff auf die Demokratie“ zu sprechen, wie SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty es tut, geht an der juristisch diffizilen Abwägung meilenweit vorbei.
Für die Kölner Situation hat sich mit dem heutigen Tage nichts Wesentliches verändert. Nach wie vor ist Henriette Reker die einzige aussichtsreiche Kandidatin für das Kölner Oberbürgermeisteramt. Egal für welches Wahlverfahren: Die SPD müsste überhaupt erst mal eine Kandidatin oder einen Kandidaten finden.“