Wohnen und Arbeiten mit Domblick
Umnutzung des Deutzer Hafens
27.09.2015 Pressemeldung KölnLiberal - Zeitschrift für Freie Demokraten in Köln
Die bisherige Hafennutzung im Deutzer Hafen wird gemäß eines aktuellen Ratsbeschlusses aufgegeben. Ziel ist es, diesen Standort als innerstädtisches Quartier zum Wohnen für rund 4.500 Einwohnerinnen und Einwohner und rund 5000 statt bisher 300 Arbeitsplätze im Dienstleistungsbereich zu entwickeln. Das städtebauliche Konzept sieht insbesondere eine breite Nutzungsmischung mit vielfältigen Wohnformen für breite Schichten der Bevölkerung, Kindertagesstätten, Büros, Kreativgewerbe und kulturellen Einrichtungen vor.
Die planungsrechtliche Neuordnung, die die FDP bereits 2007 erfolglos im Rat beantragt hatte, erfolgt durch ein Bebauungsplanverfahren. Zur Entwicklung des Gebietes soll ein kooperatives Werkstattverfahren mit Beteiligung der Betroffenen sowie der Stadtgesellschaft durchgeführt werden.
Es gilt der von den Liberalen initiierte sogenannte ‚Moratoriumsbeschluss‘ des Rates von 2010, in dem festgelegt wurde, dass keine Miet- und Pachtverträge über 2020 hinaus abgeschlossen werden sollen. Die notwendige Verlagerung der jetzt noch im Deutzer Hafen aktiven gewerblichen Unternehmen ist sozial- und wirtschaftlich verträglich vorzunehmen. Die Großmühle kann an ihrem Standort verbleiben und wird in die Umplanung integriert.
Der Hafen hat mit ca. 24 ha Landfläche – gemessen an den Umschlagzahlen – eine untergeordnete Bedeutung in Bezug auf den Hafenstandort Köln. Der Anteil am Gesamtumschlag der städtischen Häfen liegt unter 5 %. Nur drei Unternehmen nutzen den Anschluss an den Rhein. Hafenfremde Gewerbenutzungen, Mindernutzungen und Brachflächen haben immer größeren Raum eingenommen. Heute sind 46 % der Flächen ohne Hafenbezug und größtenteils minderoder ungenutzt.
Gleichzeitig fehlen für Köln als wachsender Stadt zur Deckung des dringenden Bedarfs gut erschlossene Flächen in zentraler und möglichst innenstadtnaher Lage insbesondere für den Wohnungsbau. Deshalb stellt die Umnutzung des Hafens den größten Zugewinn an marktgängigen und nachgefragten Wohn- und Bürobauflächen wie auch gemischten Bauflächen dar. Und das mit dem begehrten Blick auf den Dom.
Schalltechnischen Untersuchungen zu den Lärmemissionen und –immissionen kamen zu dem Ergebnis, dass eine Entwicklung des Hafens mittel- bis langfristig zugunsten neuer Wohn- und Dienstleistungsnutzungen möglich ist und den größtmöglichen Nutzen für eine nachhaltige Stadtentwicklung für diesen Standort bietet.
Vor allen Dingen im Hinblick auf die Wohnnutzung sind die Belange des aktiven und passiven Lärmschutzes zu berücksichtigen. Dies betrifft besonders die Lagen an der Bundesbahn in Verlängerung der Südbrücke, der Siegburger Straße und der Ellmühle. 30% der Wohnflächen werden im öffentlich geförderten Wohnungsbau errichtet.
Da das gesamte Hafenareal im Überschwemmungsgebiet des Rheins liegt, gilt hier zur Sicherung des Hochwasserschutzes das Wasserhaushaltsrecht, welches zunächst nur Hafen- und Werftanlagen ermöglicht und der Erhalt von Retentionsraum. Die Bezirksregierung stimmte daher einer Umnutzung des Deutzer Hafens bis zum Sommer 2014 nicht zu.
Erst nach dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, welches den Begriff des ‚neuen Baugebietes‘ im Wasserhaushaltsrecht klarstellte, wurde die bisherige Argumentation der Stadt Köln, wonach bei dem seit 1907 bestehenden Deutzer Industriehafen auch bei einem Nutzungswandel kein neues Baugebiet entsteht, bestätigt. Daneben ist zur Zeit beim Land die Forderung nach Umwandlung des Hafens einzubringen. Damit ist auf die bisherige Darstellung als, landesbedeutsamer Hafen‘ zu verzichten.
Zur weiteren Konkretisierung und zur Überprüfung der Realisierbarkeit der Umnutzung des Hafens wurde 2014 eine städtebaulich-hydrologische Machbarkeitsstudie erarbeitet. Dabei wurde ein beispielhaftes städtebauliches Modell zur Hafenumnutzung entwickelt, welches sämtliche Belange des Hochwasserschutzes konkret und nachweisbar berücksichtigt.
Die Erschließung wird von den heute topografisch höchsten Stellen auf dem Niveau des 200-jährlichen Hochwassers entsprechend 11,90 m Kölner Pegel geführt. Von diesem Rahmen entwickelt sich die Bebauung von den höchsten Arealen hin zu den niedrigeren Bereichen der Topografie entlang des Hafenbeckens. Große Flächen werden als neue Grün- und Freiflächen moduliert und gestaltet, so dass sie im Hochwasserfall zusätzliche Überschwemmungsräume bereitstellen. Die Tiefgaragen sind flutbar.
Norbert Hilden
Sachkundiger Einwohner im Stadtentwicklungsausschuss