Eis- und Schwimmstadion Lentstraße

29.08.2006 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Änderungsantrag gemäß § 13 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Köln hier: Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10. August 2006 betreffend „Eis- und Schwimmstadion Lentstraße“ Die Fraktion von CDU und FDP und das Kölner Bürger Bündnis haben folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 29.08. 2006 setzen lassen, der so beschlossen wurde. Die anstragstellenden Fraktionen und Gruppe haben sich mehrfach für den Standorterhalt eines Eis- und Schwimmstadions an der Lentstraße ausgesprochen, wie es z.B. die Aussprache bei dem Ratsantrag vom 01.12.2005 zum Erhalt des Eis- und Schwimmstadion Lentstr. belegt. CDU, FDP und Kölner Bürger Bündnis begrüßen die grundsätzliche Bereitschaft des SWK, eine Übertragung des Eis- und Schwimmstadion einschließlich der entsprechenden Liegenschaften in den Konzern mit dem Ziel zu prüfen, die für die Zukunft dringend notwendigen Investitionen zu tätigen und den zukünftigen Betrieb sicher zu stellen. Der von den Fraktionen SPD und Grünen gestellte Antrag ist zum jetzigen Zeitpunkt bedarf der Konkretisierung sowie weiterer Beratung und Entscheidungsschritte, da wesentliche Informationen für die Entscheidung erst in den nächsten Wochen zu erwarten sind. Konkrete Nachfragen bei der Stadtverwaltung und den Stadtwerken sowie die von der CDU einberufene Sondersitzung des Aufsichtsrates der KölnBäder GmbH am 25.8.2006 haben dies deutlich gemacht. Daher beantragen wir, den vorliegenden Antrag wie folgt zu ergänzen: Zur Realisierung eines Eislauf-, Spiel- und Schwimmangebotes an dem Standort Lentstraße ist ein Nutzungskonzept zu erstellen und ein Architektenwettbewerb durchzuführen. Das Nutzungskonzept ist den zuständigen Fachausschüssen und Aufsichtsräten vorzulegen. Dabei sind folgende Maßgaben zu berücksichtigen: • Die Überführung des Eis- und Schwimmstadions in die Bäder GmbH darf nicht zur Beeinträchtigung des Breitensports im Bereich Eishockey und Eislaufen führen. Um Eishockey und Eislaufen an diesem Standort zu sichern, soll die Halle eine Eislauffläche von 1.800 qm aufweisen, da eine Reduzierung der Eisfläche auf 1.200 qm Trainingsbedingungen für Turnier- und Ligabetrieb sowie Meisterschaften ausschließt. Eine vergleichende Darstellung der Investitions- und Betriebskosten für 1.200 qm und 1.800 qm soll als Entscheidungshilfe dienen, welche Eisfläche umgesetzt werden kann. • Ein Naturbadesee sollte nur dann realisiert werden, wenn die Nutzung im Sommer auch bei lang anhaltenden hohen Temperaturen unter Aufrechterhaltung des Badesbetriebes ohne Gesundheitsgefährdung für die Schwimmer, z.B. durch Algen und Keime, gewährleistet werden kann. Erfahrungen aus dem im Betrieb bereits bestehender Naturbadeseen sind einzubeziehen. • Um den Erhalt des Boxsportvereins SC Colonia 06, der in diesen Tagen sein 100-jähriges Jubiläum feierte, zu sichern, müssen kurzfristig andere Räumlichkeiten angeboten werden, die den Anforderungen des Vereins entsprechen und gut mit dem öffentlichen Personennahverkehr zu erreichen sind. Begründung: Für die antragstellenden Fraktionen bzw. Gruppe hat der Erhalt des Eis- und Schwimmstadions an der Lentstaße hohe Priorität. Die ist durch unseren entsprechenden Ratsantrag vom 01.12.2005 belegt worden. In der Sitzung im Dezember 2005 wurde durch den Rat ein entsprechender Arbeitsauftrag zur Neukonzeption des Eis- und Schwimmstadions an der Lentstraße an die Verwaltung und die beteiligten Gesellschaften erteilt. Danach sollte das Freibad an der Lentstraße an diesem Standort erhalten und saniert, und das Schwimmstadion in die KölnBäder GmbH überführt werden. Bei den zu prüfenden Varianten für das Eislaufen im Stadtgebiet sollte der Erhalt am Standort Lentstraße vorrangig geprüft werden. Für jede Standortvariante wurde eine Kostanschätzung erbeten. Ein Betriebskonzept, aus dem u. a. auch die Folgekosten hervorgehen, sollte unter Beteiligung der Fachausschüsse, des Rates, der Kölner Sportstätten GmbH und der KölnBäder GmbH erstellt werden. Dies ist allerdings bisher nicht geschehen. Somit liegen derzeit keinerlei bewertbare Ergebnisse vor. Die Investitions- und späteren Betriebskosten sowie die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben und der damit zusammenhängende notwendige Zuschussbedarf sind nicht bekannt. Eine endgültige Beratung in den jeweiligen Aufsichtsräten hat ebenfalls nicht stattgefunden. Damit besteht eindeutig dringender Informations- und Beratungsbedarf, bevor eine solche weit reichende Entscheidung getroffen wird. Der Änderungsantrag trägt diesem Sachverhalt Rechnung.

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