Bleiberechtsregelung für integrierte ausländische Familien

08.11.2006 Beschlüsse der Parteigremien FDP-Kreisverband Köln

Der Kreisparteitag der Kölner FDP hat folgenden Beschluss gefasst. Die Kölner FDP begrüßt und unterstützt die Initiative von nordrhein-westfalens Innenminister Dr. Ingo Wolf, bundesweit eine einheitliche Bleiberechtsregelung für langjährig in Deutschland geduldete Familien ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht auf der Innenministerkonferenz zu verabschieden. Die Ingo-Wolf-Initiative führt deshalb in bester Tradition von liberalen Innenministern zu einer humanitären Lösung, ohne ein Aushöhlen des Rechtsstaates durch Missbrauch von Einreiseregelungen Vorschub zu leisten. Ziel der neuen Regelung muss es sein, ein Bleiberecht für ausländische Familien mit Kindern zu schaffen, die sozial und wirtschaftlich integriert sind, die über ausreichende Sprachkompetenz verfügen und deren Kinder durchgehend die Schule besuchen. Darüber hinaus sollten auch volljährigen, aber minderjährig eingereist, unverheirateten Kindern ein Bleiberecht erteilt werden, die auf Grund ihrer bisherigen Ausbildung (Schulabschluss anstreben bzw. durchlaufen haben) und Lebensverhältnisse (beruflich eingegliedert) dauerhaft integriert sind. Ausdrücklich unterstützen die Kölner Liberalen die Forderung des Innenministers Dr. Ingo Wolf, denjenigen auch eine Chance auf eine Aufenthaltsberechtigung zu geben, die arbeitswillig sind, aber an einer eigenständigen Existenzsicherung gehindert waren, wenn sie innerhalb einer angemessenen Frist eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Hierfür muss das Bundesarbeitsministerium eine sachgerechte Lösung für die Möglichkeit einer Arbeitsaufnahme vorlegen. Die Kölner FDP bittet Innenminister Dr. Ingo Wolf, die Vorschläge des Landesregierung Niedersachsen für Alleinerziehende und für Jugendliche aus dieser Personengruppe mit zu tragen. Die niedersächsischen Vorschläge sehen vor, von der Pflicht zur Sicherung des Lebensunterhalts bei Alleinerziehenden abzusehen, wenn mindestens ein Kind unter 3 Jahren ist oder die Betreuung eines Kindes in einer Tageseinrichtung, in Tagespflege oder in sonstiger Weise nicht sichergestellt ist. Weiter sehen die Vorschläge vor, dass eine Bleibe- und Wiederkehroption für gut integrierte Jugendliche gesetzlich verankert wird, ohne gleichzeitig die Eltern zu begünstigen, die wegen ihres Verhaltens keine Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Eine bundeseinheitliche Bleiberechtsregelung darf jedoch nicht einem Aushöhlen des Rechtsstaates durch Missbrauch von Einreiseregelungen Vorschub leisten. Die Kölner FDP begrüßt deshalb, dass die Ingo-Wolf-Initiative strikt ablehnt, eine Regelung ohne Vorprüfung und ohne Bedingungen für generell alle nicht bleibeberechtigter Ausländer zu verabschieden. Die Bleiberechtsregelung ist so zu gestalten, dass sie keinen Anreiz zum dauerhaften Bezug von Sozialhilfe schafft. Wer straffällig geworden ist oder die Ausländerbehörde getäuscht hat, um ein Bleiberecht zu erschleichen, muss von der neuen Regelung ausgeschlossen werden. Ihnen ein Aufenthaltsrecht zu gewähren, liefe darauf hinaus, dass letztlich die Missachtung geltenden Rechts prämiert würde. Wer nicht bleibeberechtigt ist, muss konsequent in sein Heimatland zurückgeführt werden. In diesem Zusammenhang kritisiert die Kölner FDP das Vorgehen verschiedener Ausländerbehörden in NRW – so auch in Köln –, die wegen der Ingo-Wolf-Initiative Rückführungsmaßnahmen bis zum Ergebnis der Innenministerkonferenz generell, also auch für die Fälle, die gar nicht unter der Ingo-Wolf-Initiative fallen würden, ausgesetzt haben.

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