Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt

18.01.2007 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

FDP-Änderungsantrag für Öffnungsklausel Die FDP-Fraktion hat folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses setzen lassen. Beschlussvorschlag: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ergänzt. Auch zukünftig müssen Änderungen im Stadtgefüge möglich sein, damit sich die Stadt erneuern kann und lebensfähig bleibt (Zitat aus „Regelungen für die Höhenentwicklung der linksrheinischen Innenstadt Köln, 2. Ziele der Regelung, Behutsame Weiterentwicklung der Stadt“). Aus diesem Grund behält sich der Rats vor, Änderungen am Höhenkonzept und an den aufzustellenden einfachen Bebauungsplänen vorzunehmen, wenn dies im Sinne der Stadtentwicklung und der Attraktivierung des Stadtbildes zwingend erforderlich ist. Begründung: Schon heute liegt das Höhenkonzept wie ein Damoklesschwert über Investitionsentscheidungen in der Innenstadt, weil Investoren mit Recht befürchten, z.B. für höhere Ersatz-Bauten, die einen städtebaulichen Missstand beheben, kein Baurecht mehr zu bekommen. Die Neubebauung des Geländes des ehemaligen Polizeipräsidiums ist hier ein gutes Beispiel. Der Rat muss daher direkt in seinem Beschluss deutlich machen, dass er städtische Entwicklung nicht verbinden will, sondern Projekte, die im Sinne der Stadtentwicklung gewünscht sind und einen entscheidenden Beitrag zur Verschönerung des Stadtbildes leisten, fördert und auch unter Abweichung vom Höhenkonzept bereit ist, entsprechendes Baurecht zu schaffen.

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