Untersuchung Godorfer Hafen

23.01.2007 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP haben folgenden Ratsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung am 06. Februar 2007 aufnehmen lassen. Beschluss: Der Hauptausschuss hat am 16.01.2006 im Rahmen des weiteren Verfahrens zum geplanten Hafenausbau Köln-Godorf beschlossen, eine gutachterliche Untersuchung zu Wirtschaftlichkeit des Hafenausbaus durchzuführen. Dieser Beschluss beinhaltet, dass der Inhalt des Untersuchungsauftrags sowie die Auswahl des Gutachters vom Hauptausschuss zu erfolgen hat. Ausgehend von diesem Beschluss und der Tatsache, dass die Auswahl des Gutachters unmittelbar bevorsteht, beauftragt nun der Rat die Verwaltung, dem noch auszuwählenden Gutachter, folgende Anforderungen und Fragestellungen in der Untersuchung zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens zur Bearbeitung vorzulegen. I. Anforderungen und Fragestellungen 1. Ausgangspunkt für die Untersuchung ist der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung vom 30.08.2006 einschließlich der darin aufgegebenen Auflagen und infolge des Planfeststellungsverfahrens erstellten Gutachten und Dokumenten. 2. Darüber hinaus sind die bislang erstellten Gutachten zum Ausbau des Godorfer Hafens einschl. des „Wasserstraßenverkehrs- und Hafenkonzept NRW“ vom Januar 2004 und das „Standortkonzept Güterverkehr und Logistik“, Stadt Köln Februar 2006, zu berücksichtigen sowie die Studie „Zukunft der Mobilität; Szenarien für das Jahr 2020 des Instituts für Mobilitätsforschung (IFMO) sowie auch die Ergebnisse aus der Veröffentlichung „Umweltauswirkungen der Binnenschifffahrt“ – ein Vergleich mit LKW- und Bashntransporten (aus der Zeitschrift „Internationales Verkehrswesen“, Ausgabe 4/2005; die Autorin ist Vertreterin des Umweltbundesamtes). 3. Das Gutachten hat die Aufgabe eine betriebs- und eine volkswirtschaftliche Analyse des geplanten Hafenausbaus zu liefern. 4. Es ist von den erforderlichen Gesamtinvestitionen für den Hafenausbau aufgrund des Planfeststellungsbeschusses und eines auf Realitätstüchtigkeit geprüften Nutzungskonzepts auszugehen. Investitionskosten, ihre Refinanzierung und Rendite sind sowohl mit als auch ohne mögliche Zuschüsse des Landes bzw. des Bundes darzustellen. 5. Die betriebswirtschaftlichen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum Hafenausbau soll belastbare Fakten zum Ergebnis haben, die folgende Aspekte in einer Zeitreihe über mindestens 15 Jahre darlegt:  Bilanzielle Auswirkungen für die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse der HGK AG,  Bilanzielle Auswirkungen für die Konzernabschlusses der Stadtwerke Köln GmbH und die Entwicklung des Ausschüttungspotenzials gegenüber dem Eigentümer Stadt Köln,  Auswirkungen auf die Investitionsplanung des Stadtwerke-Konzerns  Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanzplanung der Stadt Köln. 6. Die Entwicklung der Wettbewerbssituation gegenüber anderen Binnenhäfen, konkurrierenden Anbietern von Logistikleistungen und anderen Verkehrsträgern (Schiene, Straße), in dem sich der ausgebaute Hafen auf Basis des Nutzungskonzepts der HGK AG behaupten muss, ist näher zu untersuchen, um die Zukunftsfähigkeit des Nutzungskonzepts bewerten zu können. Dies schließt auch die Betrachtung aktueller Entwicklungen in der Region – wie die Planung des KLV-Terminals Nord, die Entwicklung im Hafen Niehl I und die Entwicklung des Rheinhafens Bonn – ein. 7. Die logistischen Anforderungen und Sicherheitsansprüche der neben der HGK AG weite-ren Hafennutzer - Shell AG, Basell AG, Degussa AG, Vintron GmbH sind in die gutachterliche Prüfung des zukünftigen Nutzungskonzeptes einzubeziehen. 8. Bei der Erstellung einer Ökobilanz sind sowohl die ökologischen Vor- als auch Nachteile des Hafenausbaus und Binnenschiffverkehrs zu berücksichtigen. Dazu gehört das zusätzliche Verkehrsaufkommen, die Notwendigkeit von Ausgleichsmaßnahmen, Auswirkungen auf Hochwasserschutz und Retentionsräume, Auswirkungen und Folgen für den Klimawandel, Entwicklung der Lärm- und Feinstaubbelastung, Entwässerung, Bodenschutz und Altlastenaspekte. II. Es wird für den Zeitraum der Gutachten-Erstellung eine Projektgruppe aus Vertreter/innen des Rates, der Verwaltung und HGK AG gebildet, der die Gutachter begleitet und den Gut-achtern für Fragen, Anregungen und Hinweise zur Verfügung steht. Begründung: Im Beschluss des Hauptausschusses vom 16.01.2006 heißt es in Ziffer 2: „Entscheidungsgrundlage ist die durch eine gutachterliche Untersuchung nachzuweisende Wirtschaftlichkeit eines Ausbaus des Godorfer Hafens um ein weiteres Hafenbecken. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat die Gesamtinvestition nach Vorgaben des Planfeststellungsverfahrens unter Berücksichtigung eines regionalen Wertzuwachses einschließlich aller erforderlicher Maßnahmen zu bewerten. Die Hafenerweiterung muss ökologisch vertretbar (nachzuweisen mit einer Ökobilanz), wirtschaftlich einträglich und verkehrlich lösbar sein.“ Ausgehend von diesem Beschluss beschreibt und konkretisiert der vorliegende Antrag die notwendigen Untersuchungsgegenstände.

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