Mehr Sicherheit bei KVB durch Verzicht auf Doppeltraktion

25.10.2007 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

KVB soll nur noch durchgehende Straßenbahnzüge in doppelter Länge bestellen Die FDP-Fraktion hat folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates setzen lassen. Der Rat möge beschließen: Die KVB beschaffen zukünftig nur noch Straßenbahnzüge in durchgehend doppelter bzw. für den Fall der Einführung der Dreifachtraktion dreifacher Länge. Lediglich für den begründeten Bedarf des Betriebes einzelner Linien in Einzeltraktion (z.B. derzeit die Linie 13 an Sonntagen) darf von dieser Regel zukünftig abgewichen werden. Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der KVB werden angewiesen, eine entsprechende Beschlusslage der Gesellschaft herbeizuführen. Begründung: Während des Tages der Jugend im Rathaus im vergangenen Jahr hat ein Vertreter der KVB Zweifel an der gleichwertigen Sicherheit im Beiwagen der Bahnen aufkommen lassen. Die FDP-Fraktion hat dies zum Anlass genommen, mit einer Anfrage im Verkehrsausschuss am 23. April 2007 die Frage durch die Verwaltung beurteilen zu lassen. Die Verwaltung führte aus, dass derzeit lediglich die Linie 13 an Sonntagen planmäßig in Einzeltraktion verkehrt. Der prozentuale Anteil aller Fahrten sei geringer als 0,5%. Die durchgehende Durchblick- und Begehbarkeit der Bahnen stellt einen Gewinn an Fahrkomfort (gleichmäßigere Verteilung der Fahrgäste) und der objektiven wie subjektiven Sicherheit dar. Darüber hinaus entfällt die Kupplung zwischen den Fahrzeugen, die nach Angaben der Verwaltung in der Vergangenheit beim Überklettern schon zwei Todesopfer und einen Schwerverletzten gefordert hat. Die Anschaffung von Langzügen für die Nord-Süd-Stadtbahn wurde bei den KVB nach Angaben der Stadtverwaltung geprüft, wegen günstigerer Einkaufkonditionen der bisherigen Bauart jedoch verworfen. Für die Zukunft führt die Verwaltung jedoch aus: „Aus Sicht der Verwaltung wäre der Einsatz von durchgehenden Langzügen empfehlenswert.“ Dabei helfen die neuen Förderrichtlinien des Landes (Betriebkosten- und Infrastrukturförderung statt Fahrzeugförderung) nach dem ÖPNV-Gesetz, das ab 1.1.2008 gilt. In diesem Sinne bitten wir, unserem Antrag zuzustimmen.

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