Beleuchtung in öffentlichen Grünanlagen

09.05.2008 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Zur Beseitigung von Angsträumen und zur Sportnutzung

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat folgenden Antrag auf die nächste Ratssitzung setzen lassen: 

Der Rat hebt den Beschluss des Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün vom 29.01.2004 auf, in welchem die Beleuchtung in öffentlichen Grünanlagen grundsätzlich untersagt wird. Der Beschluss lässt nur die Ausnahme zu, wenn die Beleuchtung der einzigen möglichen Wegstrecke zwischen zwei Punkten dient. Mit der Aufhebung des Beschlusses soll die Beleuchtung in öffentlichen Grünanlagen in Köln zur Beseitigung von Angsträumen und zur Sportnutzung ermöglicht werden.

In diesem Sinne wird die Verwaltung aufgefordert, den Beschluss des Sportausschusses vom 30.10.2001 auf Einrichtung je einer beleuchteten Joggingstrecke im rechts- und links-rheinischen Köln umzusetzen. Außerdem soll mit der Rheinenergie ein Konzept und eine Prioritätenliste zur Beleuchtung von Grünanlagen erarbeitet und den Beschlussgremien des Rates und der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorgelegt werden, um Angsträume zu reduzieren und subjektive und objektive Sicherheit in Köln zu schaffen.

Begründung:

Die genannte Beschlusslage, die auf einen Grundsatzbeschluss des Ausschusses Tiefbau und Verkehr vom 27.05.1982 zurückgeht, verhindert, dass Beleuchtungen für Sportzwecke (beleuchtete Joggingstrecke) aber insbesondere zur Beseitigung von Angsträumen in Grünanlagen ohne „Sonderfallregelung“ installiert werden können.

Es ist nur möglich, neue Beleuchtungen zu beantragen, wenn die Grünanlage die einzige Möglichkeit ist, zwischen zwei Punkten zu verkehren. Hierbei gibt es keine Ausnahmen. Selbst Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt, welcher dazu dient, den Bedürfnissen der Bür-ger entgegen zu kommen, müssen aufgrund der Beschlusslage konsequenterweise abgelehnt werden.

Wir wollen den Bürgerhaushalt aber umsetzen! Zusätzlich sind bereits 25.000 € im Bürgerhaushaltsverfahren als Planungsmittel je beleuchtete Laufstrecke im Haushalt genehmigt worden. 

In den vorausgegangenen Initiativen zur Einrichtung von beleuchteten Joggingstrecken wurde als Ablehnungsgrund die Folgekosten als Hauptargument genannt, welche sich mit der Installation neuer Anlagen ergeben würden. Dieses Argument ist jedoch hinfällig, da es heute kostengünstige Alternativen gegenüber der üblichen Beleuchtung am Stromnetz gibt.
So sind schon solarbetriebene Gehwegbeleuchtungen erhältlich, welche dank LED-Leuchten kaum eine Wartung benötigen und somit nur minimale Kosten verursachen.
Der Sinn und Zweck von beleuchteten Wegen ist, dass sich die Bürgerinnen und Bürger, im Besonderen auch Bürgerinnen, auch nach Einbruch der Dunkelheit mit einem Gefühl von Sicherheit dort bewegen können. Eine nur teilweise beleuchtete Strecke erfüllt diesen Sinn nicht einmal im Ansatz. Es ist für uns schwer ersichtlich, warum eine Stadt wie Köln nicht in der Lage ist eine zuverlässige Beleuchtung zu verwirklichen.

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