Kommunal-Forderungen der FDP-Bundestagsfraktion begrüßt

22.01.2006 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Breite: Bund bestellt mehr Musik als er bezahlen kann – bestes Beispiel ist die angedachte Abschaffung der Kita-Elternbeiträge Die Arbeitsgruppe Kommunalpolitik der FDP-Bundestagsfraktion hat in ihrer konstituierenden Sitzung einen Katalog von sieben Forderungen aufgestellt: 1. Die finanzielle Entlastung der Kommunen bei der „Hartz IV-Reform„ muss sichergestellt werden. 2. Es muss endlich eine Gemeindefinanzreform mit der Abschaffung der Gewerbesteuer und den Ersatz durch ein eigenes Hebesatzrecht der Kommunen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer und einer Erhöhung des Anteils and der Umsatzsteuer umgesetzt werden. (vgl: Gesetzentwurf FDP-Bundestagsfraktion: BT-Drs.: 15/3232) 3. Das Konnexitätsprinzip muss in das Grundgesetz unter der Maßgabe des Grundsatzes „Wer bestellt, der zahlt!" verankert werden. 4. Die Kommunen müssen am Gesetzgebungsverfahren, soweit kommunale Belange betroffen sind, durch ein kommunales Anhörungsrecht beim Deutschen Bundestag, beziehungsweise beim Bundesrat beteiligt werden. 5. Es darf keine direkte Aufgabenverlagerung vom Bund auf die Kommunen mehr geben, wenn der Bund dafür nicht die volle Finanzverantwortung übernimmt. 6. Der Abbau von Bürokratie muss vorangetrieben werden. 7. Und es müssen dringend transparente Entscheidungsstrukturen bei der Privatisierung kommunaler Einrichtung durch die Änderung des GmbH-Gesetzes und des Aktiengesetzes geschaffen werden, damit Entscheidungen privatisierter kommunaler Unternehmen auch für die Öffentlichkeit nachvollziehbar bleiben. Der Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln, Ulrich Breite, begrüßt die Forderungen und erklärt: „Die Einhaltung der sieben kommunalpolitischen Forderungen ist gerade in Köln dringend geboten. Die Stadt wird sonst ihres wirtschaftlichen und politischen Handlungsspielraums beraubt. Die Kosten für Hartz IV sind deutlich höher als erwartet. Ferner ist die Belastung durch immer mehr aufgebürdete Aufgaben erdrückend. Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung mehr Musik bestellt als sie zahlen kann und den Kommunen die Rechnung schickt. Dabei werden wir nicht einmal angehört! Gutes Beispiel dafür sind die Überlegungen der schwarz-roten Bundesregierung, die Elternbeiträge für den Kindertagesstättenbesuch zu streichen, ohne den Kommunen einen finanziellen Ausgleich für die Einnahmenausfälle zukommen zu lassen. Wenn die Bundesregierung neue familienpolitische Zeichen setzen will, dann muss sie auch die finanziellen Pflichten dafür übernehmen. Es ist schlichtweg politisch unanständig, auf Kosten Dritter Wohltaten zu verteilen.“

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