Orth: Zusammenarbeit statt Zusammenlegung

11.06.2007 Meldung FDP-Landtagsfraktion NRW

Standorte von Arbeits- und Finanzgerichten bleiben erhalten Gute Nachrichten für alle Steuerzahler und Arbeitnehmer: Die Landesarbeitsgerichte in Köln und Düsseldorf sowie die Finanzgerichte in beiden Städten bleiben erhalten. "Ich bin zufrieden, dass wir die kurzen Wege beibehalten können", so Orth. Die Landesarbeitsgerichte und Finanzgerichte standen wegen ihrer geringen Größe und der damit zusammenhängenden relativ hohen Fixkosten auf dem Prüfstand. Das Justizministerium hatte daher eine Zusammenlegung der Finanzgerichte in Düsseldorf und der Arbeitsgerichte in Köln erwogen. Nun wird durch eine verstärkte Zusammenarbeit der beiden Landesarbeitsgerichte untereinander und der Finanzgerichte Düsseldorf und Köln standortübergreifend die Präsenz in beiden Städten gesichert. Orth wörtlich: "Das zeigt wieder einmal, dass wir im Gegensatz zu rot-grün das Sparpotenzial heben, ohne die Bürgernähe aus dem Blick zu verlieren". Beispielsweise werden die Finanzgerichte zukünftig ihre Verwaltungen so ausrichten, dass an einem Standort die Personalpolitik behandelt wird und an dem anderen Standort die Haushaltsangelegenheiten angesiedelt sein werden. Orth: "Das ist ein Modell mit Vorbildcharakter: Die Gerichtsverwaltung schafft standortübergreifend Einsparpotenziale, die Bürgernähe bleibt gewahrt und die Steuerzahler werden weniger belastet."

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