FDP fordert Ausführungsgesetz zur UNESCO-Welterbekonvention
03.07.2007 Meldung FDP-Kreisverband Köln
Houben beeinflusst Beschluss des Bundesparteitages Auf dem vergangenen Bundesparteitages der FDP in Stuttgart konnte sich der Kölner FDP-Kreisvorsitzende Reinhard Houben mit der Forderung, das Subsidiaritätsprinzip auch bei der UNESCO-Weltkulturerbekonvention anzuwenden, durchsetzen. Der Leitantrag „Kultur braucht Freiheit“ wurde an der entsprechenden Stelle maßgeblich von Houben beeinflusst. Dort heißt es: „Die FDP fordert ein nationales Ausführungsgesetz für die UNESCO-Welterbekonvention, in dem die Bindungswirkung dieser Konvention unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips für alle staatlichen Ebenen exakt definiert wird.“ Der Kölner Kreisvorsitzende freute sich über seinen Erfolg: „Nicht zuletzt der Streit um die Schutzzone für den Kölner Dom und den Bau der Waldschlösschenbrücke in Dresden hat gezeigt, dass Unklarheit darüber besteht, welche Bindungswirkung die völkerrechtliche Verpflichtung auf kommunaler Ebene entfaltet. Es kann nicht sein, dass die UNESCO-Welterbekonvention zwar von der Bundesrepublik ratifiziert wurde, die Kommunen und Länder aber nicht bindet. Andererseits darf das Welterbekomitee keine uneingeschränkten und unanfechtbaren Entscheidungsbefugnisse über die Welterbestätten erhalten.“ Weiter erklärt Houben: „Ein Ausführungsgesetz, in dem in enger Abstimmung mit den Ländern die Anpassung der einschlägigen bestehenden Gesetze, wie etwa des Baugesetzbuches oder des Bundesfernstraßengesetzes geregelt werden sollte, würde für alle Beteiligten verdeutlichen, dass mit der Eintragung eines Ortes in die Welterbeliste der UNESCO nicht nur eine Ehre und Auszeichnung, sondern auch eine besondere Verpflichtung und eine partielle Aufgabe der Entscheidungssouveränität verbunden ist. Das Theater um die Hochhäuser in Deutz wäre so zu vermeiden gewesen.“ Hier geht es zu weiteren Meldungen und Initiativen der FDP zum Thema Stadtentwicklung.