Kölner FDP begrüßt Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften verfassungswidrig
06.06.2013 Meldung FDP-Kreisverband Köln
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heutigen Beschluss die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften als verfassungswidrig eingestuft. Rückwirkend zum 01. August 2001 können eingetragene Lebenspartnerschaften steuerlich vom Ehegattensplitting profitieren. Hans-H. Stein, Kreisvorsitzender der Kölner FDP und Spitzenkandidat zur Bundestagswahl 2013:
„Das war eine vorhersehbare Entscheidung, die uns Kölner Liberale auf ganzer Linie bestätigt. Es muss dem Staat egal sein, wer wen liebt. Und wenn zwei Menschen sich versprechen, auf Dauer füreinander Verantwortung zu übernehmen, dann müssen für sie - gleich welcher sexuellen Orientierung - auch die gleichen Rechte gelten. Schade, dass die Union erst dieses Urteil des Verfassungsgerichts brauchte und nicht aus eigener Überzeugung handeln konnte. Aber besser spät und mit dem Segen der obersten Richter als nie. Jetzt müssen die Bundestagsfraktionen schnellstmöglich die neuen Gesetze auf den Weg bringen und damit eine langjährige Forderung der Liberalen umsetzen.“