Baugenehmigungsverfahren als Hemmnis städtischer Entwicklung

FDP fragt im Ausschuss nach Kölner Genehmigungspraxis

25.09.2014 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Plakat zur KölnWahl 2009

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat für die nächste Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses eine Anfrage eingebracht, nach der die Verwaltung Fragen zur geübten Genehmigungspraxis bei Bauvorhaben beantworten soll. Hierzu erklärt Ralph Sterck, Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion:

"Der Leitgedanke der Bauordnung und Baugesetzgebung ist, dass jede Bürgerin und jeder Bürger den Rechtsanspruch hat, zu bauen, was er will, wie er will und wo er will, es sei denn, zutreffende Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Satzungen sprechen dagegen. Die heute geübte Praxis im Genehmigungsverfahren scheint sich jedoch ins Gegenteil entwickelt zu haben, der Bauantrag ist allzu oft zum Bittgang geworden. Das Problem mit den schleppenden Baugenehmigungsverfahren ist sicher ein Hemmnis für die Entwicklung von Köln. Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung daher um Beantwortung einiger Fragen zur kommenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses gebeten.

Wir wollen von der Verwaltung wissen, wie sich in Köln die Bearbeitungsdauer von Baugenehmigungen zwischen Antragstellung und Bescheiderteilung in den letzten 10 Jahren verändert hat und wie die entsprechenden Genehmigungszeiten in den drei größeren Städten Deutschlands bzw. drei kleineren Städten Nordrhein-Westfalens sind. Von großem Interesse ist für uns, ob die Verwaltung Vorkehrungen getroffen hat, dass die neuen Anforderungen nach den letzten Beschlüssen des Rates, z.B. zum Kooperativen Baulandmodell, nicht zu noch längeren Genehmigungsverfahren führen und welche Maßnahmen die Verwaltung plant, um Baugenehmigungen künftig schneller erteilen zu können, um damit die Investitionstätigkeit in Köln zu befördern.

Die Stadt Neuss beispielsweise bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine ausführliche und verbindliche Beratung vor Erstellung der Bauantragsunterlagen gegen Kostenerstattung an. Wie beurteilt die Kölner Verwaltung das Neusser Modell und warum bietet sie diese Verfahrensweise nicht selbst an?

Das Instrument der 24-Stunden-Baugenehmigung wurde (ausweislich einer städtischen Pressemitteilung) im Einführungsjahr 2005 innerhalb von vier Monaten 250 Mal beantragt und 180 Mal genehmigt, was einer 70%-Quote entspricht. Deshalb fragen wir, wie sich das Antrags- und Genehmigungsverhalten seither entwickelt hat."

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Ralph Sterck, MdR

Ralph Sterck, MdR

Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion

Stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Ratsfraktion

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