Anpassung der Fraktionszuwendungen
Gemeinsamer Antrag im Rat der Stadt Köln von Grünen, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und DIE FRAKTION
15.06.2023 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Beschluss:
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses 1257/2020 vom 05.11.2020 werden die Zuwendungen an die Rats- Fraktionen für die sachlichen und personellen Aufwendungen der Fraktionsgeschäftsstellen folgendermaßen angepasst und geändert:
1. Für die Zahlung des „Inflationsausgleichgeldes“ gemäß dem Tarifabschluss vom 22.04.2023 erhalten die Fraktionen Einmalzahlungen von insgesamt 3.000,- € pro Angestelltenvollzeitstelle. Dabei wird die Anzahl der Vollzeitstellen pro Fraktion zum 01.03.2023 zugrunde gelegt. Die Zahlung wird gemäß der Regelung des Tarifabschlusses als einkommensteuerfreies "Inflationsausgleichsgeld" ausgezahlt. AuchTeilzeitbeschäftigte erhalten das Inflationsausgleichgleich anteilig ihres Beschäftigungsumfanges. Sollte für Beamte auch eine Regelung vom Gesetzgeber zum Investitionsausgleich beschlossen werden, ist bei ihnen analog zu verfahren.
2. Für ihre Geschäftsführung erhält jede Fraktion einen Sockelbetrag von 186.500 € pro Jahr.
3. Darüber hinaus werden der Pauschalbetrag je zusätzlichem Ratsmitglied (ab dem 4. Ratsmitglied) ab dem 01.03.2024 wie folgt angepasst:
+ 1 RM: 60.350 €/je Ratsmitglied im Jahr (Fraktion aus 4 Ratsmitgliedern)
+ 2 – 5 RM: 54.850 €/je Ratsmitglied im Jahr (Fraktion aus 5 – 8 Ratsmitgliedern)
+ 6 – 9 RM: 52.100 €/je Ratsmitglied im Jahr (Fraktion aus 9 – 12 Ratsmitgliedern)
+ 10 – 13 RM: 49.370 €/je Ratsmitglied im Jahr (Fraktion aus 13 – 16 Ratsmitgliedern)
+ 14 – 17 RM: 46.620 €/je Ratsmitglied im Jahr (Fraktion aus 17 - 20 Ratsmitgliedern)
+ 18 – 21 RM: 45.250 €/je Ratsmitglied im Jahr (Fraktion aus 21 – 24 Ratsmitgliedern)
+ 22 – 24 RM: 43.900 €/je Ratsmitglied im Jahr (Fraktion aus 25 – 27 Ratsmitgliedern)
+ 25 – 27 RM: 42.500 €/je Ratsmitglied im Jahr (Fraktion aus 28 – 30 Ratsmitgliedern)
4. Die Deckung erfolgt aus dem Teilplan 0301 – Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Begründung:
In der Ratssitzung am 05.11.2020 hatte der Rat die Neustrukturierung der Zuwendungen für Fraktionen, Gruppen und Einzelmandatsträger beschlossen. Seitdem sind durch die Pandemie, Wirtschafts- und Energiekrise und Kriegsereignisse die Lebenshaltungskosten und Aufwendungen stark gestiegen. Hinzu kommen die Personalkostensteigerungen durch den am 22.04.2023 erfolgten Tarifabschluss im öffentlichen Dienst. Dies macht es notwendig die Zuwendungen anzupassen. Dabei wird als Personalkostenanteil am Zuwendungsbudget der Fraktionen 90 % zugrunde gelegt. Dies entspricht der aktuellen Praxis.