Köln bleibt sozial - Soziale Strukturen erhalten
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der Fraktionen aus SPD, Linke und FDP
12.12.2024 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung und mit Blick auf die aktuellen Haushaltsplanberatungen für den Doppelhaushalt 2025/2026 sicherzustellen, dass die zentralen Hilfs- und Unterstützungsstrukturen in der präventiven Kinder- und Jugendarbeit, in der Geflüchtetenarbeit, in der Frauen- und Mädchenhilfe sowie bei den institutionellen Förderungen sozialer Infrastruktur erhalten und handlungsfähig bleiben.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die geplanten Veränderungen bei den unter 1. genannten zentralen Hilfs- und Unterstützungsstrukturen so zu gestalten, dass Beschäftigungsverhältnisse gesichert werden, bis der Rat im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse entsprechende Folgefinanzierungen zum Erhalt dieser Strukturen sicherstellen kann. Das gilt auch für Initiativen und Vereine, die durch die fehlenden Zuwendungen in ihrer Existenz bedroht sind.
Begründung:
Es darf nicht dazu kommen, dass wesentliche Säulen und Organisationsstrukturen der ziel-gruppenspezifischen Sozialarbeit, wie zum Beispiel die Ehrenamtskoordination im Rahmen der Mindeststandards für Geflüchtete, im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung wegbre-chen. Dies führt in vielen Fällen dazu, dass auch die angegliederte ehrenamtliche Arbeit al-lein nicht mehr aufrechterhalten werden kann oder es zumindest zu deutlichen Reduktionen der korrespondierenden ehrenamtlichen Arbeit kommt. Die Folge ist die dauerhafte Zerschla-gung wesentlicher Unterstützungsstrukturen für die betroffenen Gruppen, welche dringend auf Hilfe angewiesen sind. Unter dem Strich wird ein solches Vorgehen die Gesellschaft deutlich teurer zu stehen kommen.
Der Rat muss in die Lage versetzt werden, die Fortführung der Arbeit von Einrichtungen, Vereinen oder Institutionen zu sichern und jahrelang erworbenes Wissen sowie die gesam-melte Erfahrung in die Zukunft zu retten.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Dringlichkeit ergibt sich, da bis zur Beratung im Finanzausschuss am 17.01.2025 keine Abschlagszahlungen für Projekte, deren Finanzierung zum 31.12. ausläuft, ausgezahlt wer-den können (vorl. Haushaltsführung). Dadurch käme es zu einem akuten Verlust von qualifi-ziertem Personal, was die mühsam aufgebauten Hilfs- und Unterstützungsstrukturen nach-haltig zerschlagen würde. Selbst wenn am 17.01. noch Finanzierungsvorschläge, z. B., der Opposition – verabschiedet werden könnten, kämen diese für die Sicherung der Strukturen zu spät. Um diese dramatischen Folgen zu verhindern, ist ein sofortiges Handeln erforder-lich.