Änderung der Siedlungsflächen im Regionalplan aufgrund von Hochwassergefahr

Anfrage der FDP-Fraktion im Stadtentwicklungsausschuss

02.12.2021 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die Bezirksregierung hat im September eine Übersicht „Vorbeugender Hochwasserschutz im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Köln“ vorgestellt. Demnach können eine ganze Reihe von Flächen, die von der Stadt Köln für die Neuaufstellung des Regionalplans angemeldet wurden, nicht realisiert werden, weil dort Extremhochwasser (HQ extrem) möglich sind. Dies betrifft Rondorf im Stadtbezirk 2, Fühlingen, Langel, Merkenich im Stadtbezirk 6, Langel im Stadtbezirk 7, Rath-Heumar im Stadtbezirk 8 sowie Mülheim, Stammheim und Flittard im Stadtbezirk 9. Insgesamt handelt es sich um 139 Hektar Allgemeine Siedlungsgebiete (21,4 % der angemeldeten Flächen) und 12 Hektar Gewerbegebiet (7,1% der angemeldeten Flächen). Diese Bewertungen betreffen die Stadt Köln besonders hart, weil es der Verwaltung schon bei den Anmeldungen zur Neuaufstellung des Regionalplans nicht annähernd gelungen ist, den tatsächlichen Flächenbedarf in den Anmeldungen abzubilden.

Vor dem Hintergrund fragt die FDP-Fraktion:

  1. Wie bewertet die Verwaltung die Einschätzungen der Bezirksregierung?
  2. Inwieweit ist die Verwaltung bereit und in der Lage, Ersatzflächen für die hochwassergefährdeten Flächen in mindestens gleich großem Ausmaß zu benennen?
  3. Wie wird das Verfahren zu diesen Benennungen ablaufen und nach welchem Zeitplan?

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Ralph Sterck, MdR

Ralph Sterck, MdR

Mitglied des Rates der Stadt Köln

Stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Ratsfraktion

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Maria Tillessen

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