Ausnahmeregelungen zur Einfahrt in die Umweltzone

18.12.2008 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die Fraktionen der CDU und FDP haben folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung des Rates der Stadt Köln am 18.12.2008 setzen lassen:

Beschluss:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung umgehend eine Ausnahmeregelung zur Einfahrt in die Kölner Umweltzone zu schaffen, die die Zufahrt gewerblich genutzter Fahrzeuge unabhängig vom Schadstoffausstoß bis Ende 2010 ermöglicht. Dabei sind die Tatbestände (Regio-Parkausweis) für die Umweltzonen im Ruhrgebiet entsprechend zu beachten. Zudem sind aus Gründen der Gleichbehandlung alle gleichsam betroffenen Berufsgruppen zu berücksichtigen. 

Begründung:

Im Zusammenhang mit der Einführung von Umweltzonen im Ruhrgebiet wurden Regio-Parkausweise bis Ende 2010 als Ausnahmeregelung vom Verbot der Einfahrt akzeptiert. Für die Kölner Umweltzone wurde 2007 der Ausnahmetatbestand für die Parkberechtigungen bis zum 31.12.2008 begrenzt. Das zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen befürwortet die Anpassung der Kölner Regelungen an die im Ruhrgebiet. Dadurch würde eine landeseinheitliche Praxis geschaffen.

Die Regio-Parkausweise finden ihre Grundlage in der Straßenverkehrsordnung und begründen eine Ausnahmeregelung für Handwerker. Andere, gleichfalls von dem Verbot betroffene Berufsgruppen werden hier nicht erfasst. Vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen und wirtschaftlichen Lage sollten Handwerk und Mittelstand gleichsam von zusätzlichen Belastungen freigestellt werden. Daher ist die Ausnahmeregelung für Köln entsprechend anzupassen.

Begründung der Dringlichkeit:

Ergibt sich aus der Tatsache, dass die hiesige Ausnahmeregelung zum 31.12.2008 ausläuft. 

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

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