Auswirkungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)

18.09.2007 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat folgenden Änderungsantrag zum Antrag von SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend „Auswirkungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 18.09.2007 setzen lassen. Der Rat möge beschließen: Seit Inkrafttreten des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder im Jahr 1992 hat sich vieles geändert: Zurückgehende Kinderzahlen, veränderte Förderbedarfe der Kinder und ihrer Familien, die steigende Nachfrage nach institutioneller Betreuung von Unterdreijährigen und der Wunsch der Eltern nach flexibleren Öffnungszeiten brauchen einen Rechtsrahmen, der sich den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen besser anpassen kann. Vor die-sem Hintergrund begrüßt der Rat der Stadt Köln, dass die Landesregierung einen Entwurf für ein Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) vorgelegt hat. Der Rat der Stadt Köln: 1. würdigt das finanzielle Engagement des Landes für den elementaren Bildungsbereich, das durch die neue gesetzliche Grundlage von in diesem Jahr 866 Mio. Euro über 969 Mio. Euro im kommenden Jahr bis auf über 1 Milliarde Euro im Jahr 2009 ansteigen wird. 2. unterstützt die Ziele des Gesetzes: a. die Stärkung und Präzisierung der Bildungs- und Erziehungsarbeit in Kindertagseinrichtungen; b. den massiven Ausbau der Betreuungsplätze für Unterdreijährige; c. die Stabilisierung des Finanzierungssystems. 3. heißt insbesondere gut, dass das neue Gesetz die Sprachförderung als Regelaufgabe hervorhebt. Für jedes einzelne Kind, das Defizite in der deutschen Sprache hat, werden jährlich 340 Euro zusätzlich bereitstellt. Zudem steigt das Volumen der Sprachfördermittel insgesamt - das im letzten von Rot-Grün zu verantwortenden Landesaushalt 7,5 Millionen Euro ausmachte - im kommenden Jahr auf 28 Millionen Euro. 4. erkennt in der - erstmalig - gesetzlich verankerten Förderung von Familienzentren mit einem Zusatzbetrag von jährlich 12.000 Euro pro Einrichtung die Chance für Kindertageseinrichtungen, ihr Angebot weiterzuentwickeln. 5. hält die Änderung der Finanzierungsstruktur - von der Abrechung der Betriebskosten hin zu einer Pauschalfinanzierung - unter anderem aus Gründen der Fördergerechtigkeit für alternativlos. Sachlich richtig ist, dass das KiBiz für die von der Umstellung besonders betroffenen eingruppigen Einrichtungen sowie für Einrichtungen in sozialen Brennpunkten eine Sonderförderung in Höhe von 15.000 Euro jährlich vorsieht. 6. hebt lobend hervor, dass KiBiz die seit längerer Zeit geforderte flexiblere Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes sicherstellt: Eltern können zwischen 25, 35 und 45 Wochenstunden wählen. 7. stellt klar, dass es keine landesseitige Deckelung von Ganztagsplätzen gibt. Das hat Minister Laschet in der Landtagsplenardebatte am 24. Mai 2007 ausdrücklich zugesichert: "Am Montag dieser Woche - dafür möchte ich dem Finanzminister ausdrücklich danken - haben wir geregelt, dass die Kommunen auf den Kosten, falls Eltern anders buchen, nicht sitzen bleiben. Wir bieten jetzt nämlich mehr an, als der Konsens umfasste. Falls Eltern völlig anders buchen, bieten wir an, dass das Land über die zugesagte Summe hinaus den Kommunen zur Seite stehen wird." 8. sieht in der - erstmalig im KiBiz mit 725 Euro festgelegten - landesseitigen Unterstützung von Kindern bei Tagesmüttern und -vätern eine Grundlage, Tagespflege als echtes Alternativangebot zur institutionellen Betreuung kleiner Kinder zu etablieren. 9. begrüßt, dass die Koalitionsfraktionen im Landtag die Expertenanhörung vom 28. und 29. August 2007 sorgfältig auswerten und Konsequenzen aus den wesentlichen Kritikpunkten ziehen wollen. 10. fordert die kirchlichen Träger von Kindertagseinrichtungen auf - im Gegenzug zu der mit KiBiz vorgesehenen Senkung ihres Eigenanteils von derzeit 20 Prozent auf 12 Prozent - ihr bestehendes Platzangebot aufrecht zu erhalten und keinen weiteren Abbau von Plätzen zu realisieren. 11. appelliert an den Landtag, den Kommunen die Option einzuräumen, bei örtlichem Bedarf auch privatgewerbliche Träger von Kindertageseinrichtungen öffentlich fördern zu können.

Feedback geben