Bekämpfung von Krankenhausinfektionen und resistenten Krankheitserregern in Köln

09.09.2013 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gesundheitsausschusses setzen lassen.

Der Gesundheitsausschuss möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Hygieneaufklärung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu unterstützen und die Krankenhaushygieneverordnung NRW umzusetzen, indem

1.das ab Januar 2013 erwerbbare Zertifikat „Krankenhaushygiene“ der Ärztekammer Nordrhein für Klinikverantwortliche und Hygienefachpersonal in allen Kliniken und Gesundheitseinrichtungen der Stadt Köln eingeführt und 
2.die Einführung der strukturellen Verbesserung des Infektionsschutzes in öffentlichen Toiletten, Schulen und Kindertagesstätten (gem. dem bereits beschlossenen Antrag der FDP-Fraktion AN/1789/2012) auf alle städtischen Einrichtungen erweitert wird.

Begründung:
Krankenhausinfektionen und resistente Krankheitserreger sind in ganz Europa ein ernst zu nehmendes Problem. Jährlich erkranken in Deutschland 400.000 bis 600.000 Patienten an Krankenhausinfektionen, die zu einem Teil vermieden bzw. beeinflusst werden können. Etwa 10.000 Menschen versterben laut Schätzungen aus Studien jedes Jahr in Deutschland an Krankenhausinfektionen. Aktuell sind in Düsseldorf mindestens sieben Patientinnen und Patienten auf zwei Stationen mit dem Darmkeim Vancomycin-resitente Enterokokken (VRE) infiziert. Bei zwei Menschen in Duisburg verlief eine solche Infektion tödlich. 

Der Bekämpfung von resistenten Krankheitserregern widmet die Bundesregierung große Aufmerksamkeit. Da die Bekämpfung nur durch ein gezieltes Maßnahmenbündel erfolgreich sein kann, hat das Bundesministerium für Gesundheit neben dem Infektionsschutzgesetz als gesetzliche Regelung auf Bundesebene eine Strategie zur Erkennung, Prävention und Kontrolle von Antibiotika-Resistenzen, die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART), entwickelt. Die DART enthält umfassende Maßnahmen zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen in Deutschland. 

Es besteht eine Vielzahl weiterer Maßnahmen und Regelungen zur Verbesserung der Hygiene in Krankenhäusern und anderen öffentlichen Einrichtungen. Das Infektionsschutzgesetz enthält eine Reihe von Bestimmungen, damit die Gesundheitsämter und die übrigen zuständigen Landesgesundheitsbehörden Maßnahmen treffen können, um Infektionen zu verhüten und zu bekämpfen. 

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (KRINKO) erarbeitet Empfehlungen zur Verhinderung von Krankenhausinfektionen, die als verbindliche Grundlage und Standard für die erforderlichen Präventionsmaßnahmen dienen. 

Eine wichtige und einfache Maßnahme zur Vermeidung von Infektionen stellt die ausreichende Desinfektion der Hände dar. Um die Akzeptanz dieser Maßnahme in öffentlichen Toiletten, Schulen und Kindertagesstätten zu fördern, wurde auf Initiative der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln im Dezember 2012 beschlossen, den Infektionsschutz in öffentlichen Toiletten, Schulen und Kindertagesstätten strukturell zu verbessern. Die jüngsten Fälle aus den Städten Düsseldorf und Duisburg beweisen, dass eine Ausweitung flächendeckender Hygiene und Infektionsprävention notwendig ist. 

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