Besteuerung des Spielvergnügens an Spielgeräten

29.08.2007 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 30. August 2007 setzen lassen. Die Beschlussvorlage wird wie folgt ersetzt: Artikel 1 1. Änderung des § 4 Abs. 1 Ziff. 1 (Bemessungsgrundlagen): (1) Bemessungsgrundlagen sind 1. zu § 2 Nr. 1 a) das Einspielergebnis. Das Einspielergebnis ist der Betrag der elektronisch gezählten Kasse und errechnet sich aus dem elektronisch gezählten Saldo 2 abzgl. Umsatzsteuer, zzgl. Röhrenentnahme (sog. Fehlbetrag) abzgl. Röhrenauffüllung, Falschgeld, Prüftestgeld und Fehlgeld. 2. § 5 (Steuersätze) Die Steuer beträgt 1. für Geräte nach § 2 Nr. 1 a) pro Gerät und Kalendervierteljahr 10 vom Hundert auf das Einspielergebnis von Spielgeräten in Spielhallen und 6 vom Hundert auf das Einspielergebnis von Spielgeräten in Gaststätten. Artikel 2 3. Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2003 in Kraft.

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