Der bessere Ebertplatz: barrierefrei und stufenlos

13.04.2007 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat folgenden Dringlichkeitsantragantrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Verkehrsausschusses setzen lassen. Der Ausschuss möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, vor der Einreichung eines Genehmigungsantrags zum Umbau der U-Bahn-Haltestelle Ebertplatz erneut zu prüfen, inwieweit auf eine Längsteilung der Bahnsteige ganz oder teilweise verzichtet werden kann. Im Einzelnen soll dabei auf folgende Fragen eingegangen werden: 1. Wie weit können die Gleise, auf denen Niederflurbahnen verkehren, angehoben werden, wenn die technischen und rechtlichen Grenzen bzgl. Fahrweg und Fahrzeugen ausgereizt werden (siehe Anlage 1) und z.B. der derzeit vorhandene Fahrdraht durch eine an der Tunneldecke angebrachte Stromschiene ersetzt wird? 2. Wie weit können die Gleise, auf denen Hochflurbahnen verkehren, abgesenkt werden, wenn die technischen und rechtlichen Grenzen bzgl. Fahrweg und Fahrzeugen ausgereizt werden und z.B. der derzeit vorhandene Schotteroberbau durch eine so genannte feste Fahrbahn mit geringstmöglicher Aufbauhöhe ersetzt wird? 3. Sofern sich Zwangspunkte aufgrund der Weichenverflechtungen vor bzw. hinter der Haltestelle ergeben, ist zu prüfen, inwieweit es durch eine Kombination der Anhebung der Nieder- flur-, Absenkung der Hochflurgleise und der Einrichtung eines Gefälles zumindest in einem Teilbereich (z.B. mittleres Drittel) des Bahnsteigs möglich ist, auf eine Längsteilung zu verzichten und so (zumindest in einem Teilbereich) eine sowohl barrierefreie, als auch stufen- und rampenlose Gestaltung der Bahnsteige zu ermöglichen. 4. Sofern sich Zwangspunkte aufgrund der Verbreiterung der Bahnsteige ergeben, ist zu prüfen, inwieweit durch einen Verzicht auf die Bahnsteigverbreiterung und den völligen oder teilweisen Verzicht von Stufen und Rampen auf dem Bahnsteig ausreichend Kapazitäten bei hohem Fahrgastaufkommen vorhanden ist. 5. Die Verschläge des VCD, die geplanten Aufzüge an die Südseite der Bahnsteige zu verlegen, sind auf ihre Machbarkeit hin zu prüfen. Angesichts der Tatsache, dass die Haltestelle Ebertplatz einer der Hauptumsteigepunkte im Kölner Stadtbahnnetz ist und die nunmehr zu realisierende Umgestaltung für mindestens die nächsten 40 Jahre das Aussehen und die Funktionalität bestimmen wird, sollen die oben genannten Punkte zunächst unabhängig von den Fragen der Länge der erforderlichen Sperrpause, des Zeitpunkts des Umbaus und des finanziellen Rahmens geprüft werden. Die Prüfergebnisse sind dem Ausschuss möglichst zeitnah vorzustellen. Begründung: Im Januar wurden in der Kölner Presse Planungen von Stadt und KVB bekannt, entgegen der Zusagen anlässlich des Beschlusses zur Erweiterung des Niederflurnetzes im Jahre 2001, an der Haltestelle Ebertplatz ein niveaugleiches und barrierefreies Umsteigen zwischen Hoch- und Niederflurlinien zu ermöglichen, Stufen und Rampen zur Überwindung des Höhenunterschiedes von 55cm auf den neuen Bahnsteig einbauen zu wollen. Die FDP wandte sich am 4. Januar „hilfesuchend“ an die Stadtverwaltung, um diese Fehlentwicklung zu verhindern. Im zuständigen Fraktionsarbeitskreis, in dem schon die Idee der Ausweitung des Niederflurnetzes geboren wurde, regte sich Widerstand, der zu diesem Prüfantrag führte. Mit Schreiben vom 22. März liegt nun auch eine kritische Stellungnahme des VCD (Anlage 2) vor, die außerdem die Standorte der geplanten Aufzüge kritisiert. Die Diskussion um die Ausweitung des Niederflurnetzes der KVB hat gezeigt, dass es sich lohnen kann, einmal gefundene Lösungen zu hinterfragen, um eine bessere Lösung zu finden. Da es sich bei der Haltestelle Ebertplatz um ein Herzstück des Kölner U-Bahnnetzes handelt und bei dessen Umbau um eine Jahrhundertmaßnahme, die den Umsteigekomfort auf Jahrzehnte bestimmen wird, ist aus unserer Sicht weiteres Nachdenken angesagt. In diesem Sinne bitten wir, unserem Antrag zuzustimmen. Begründung der Dringlichkeit: Da die Stadtverwaltung nunmehr erklärt hat, dass sie kurzfristig die entsprechenden Genehmigungen und Finanzierungsanträge einreichen will, ist eine umgehende Befassung im Verkehrsausschuss nötig.

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