Einrichtung einer Hilfspolizei

16.03.2013 Beschlüsse der Parteigremien FDP-Kreisverband Köln

Der Kreisparteitag möge beschließen: 

Die FDP Köln spricht sich für die Möglichkeit der Bestellung von Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten zur Wahrnehmung von bestimmten Aufgaben der Gefahrenabwehr und zur hilfsweisen Wahrnehmung von bestimmten polizeilichen Aufgaben im Kommunalbereich in Nordrhein-Westfalen aus. Die FDP-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich im Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen für eine entsprechende gesetzliche Regelung einzusetzen.

Aufgaben einer Stadt- oder Ordnungspolizei könnten sein:

• die verkehrstechnische Absicherung von Großveranstaltung (z.B. Bundesligaspiele, Konzerte),
• die Regelung des Verkehrs bei Ampelausfällen und anderen Notsituationen,
• der Ausbau gemeinsamer Streifen von Landespolizei und Ordnungspolizei,
• die Durchführung des einfachen Objektschutzes,
eine vermehrte Präsenz in der Öffentlichkeit zur Schaffung von mehr objektiver und subjektiver Sicherheit.

Begründung: 

• Köln hat ein Sicherheitsproblem. Köln ist die Hauptstadt der Wohnungseinbrüche und Taschendiebstähle, wie auch die Veröffentlichung der letzten Kriminalitätsstatistik 2013 zeigt. Polizeiaufgaben sind grundsätzlich hoheitliche Aufgaben die durch die Bundesländer erfüllt werden. Repressive Strafverfolgung soll weiterhin Aufgabe der Landespolizei bleiben. Nach dem Vorbild anderer Bundesländer, wie z.B. Hessen oder Hamburg, sollen auch in Nordrhein-Westfalen gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die es den Kommunen selbst ermöglichen, Aufgaben der Gefahrenabwehr und öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Hilfspolizeibeamtinnen und –beamte als Stadtpolizei oder kommunale Ordnungspolizei zu übernehmen, um damit die Landespolizei zu entlasten. Dies könnte durch Änderungen des Polizeiorganisationsgesetzes NW (POG NW) und des Ordnungsbehördengesetzes NW (OBG NW) ermöglicht werden.

Die Vorteile einer Stadt- oder Ordnungspolizei sind offensichtlich:

• eine Entlastung der Landespolizei zwecks Konzentration auf deren Kernaufgaben insbesondere bei der Kriminalitätsbekämpfung,
• eine Stärkung der Streifenpräsenz, 
• eine Erhöhung des subjektiven Sicherheitsempfindens bei den Bürgerinnen und Bürgern, 
• eine Erhöhung der Aufklärungsquote bei Straftaten,
• erhöhte Prävention gegen Wohnungseinbrüche und Taschendiebstähle, 
• Sicherheit als Standortfaktor

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