Einzelhandelserlass novellieren, Stichtagsregelung einführen

23.01.2007 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

FDP-Antrag zur Stärkung der Innenstadt und für Vertrauensschutz für IKEA-Ansiedlung Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates am 6. Februar 2007 setzen lassen. Die Landesregierung NRW hat eine Gesetzesnovelle zur Neuordnung der Landesplanung (Einzelhandelserlass) verabschiedet und an den Landtag zur Beschlussfassung überwiesen. Danach soll großflächiger Einzelhandel in Zukunft grundsätzlich nur noch in so genannten zentralen Versorgungsbereichen, das heißt in den Innenstädten, Stadtteilzentren und Ortsmittelpunkten, angesiedelt werden. Davon betroffen sein werden Einkaufszentren und in der Regel großflächige Handelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von mehr als 1.200 qm. Außerhalb der Zentren soll nur noch großflächiger Einzelhandel zugelassen werden, der für eine lebenswerte Entwicklung der Innenstadt nicht zwingend erforderlich ist, z.B. Möbelmärkte, Gartenzentren, Baumärkte etc. Solche Betriebe dürfen maximal zehn Prozent der Verkaufsfläche aber maximal 2500 qm für das zentrenrelevante Randsortiment, also Artikel, die den Innenstädten vorbehalten sind, einplanen. Der Rat möge beschließen: 1. Der Rat der Stadt Köln begrüßt die Novellierung des Einzelhandelserlasses, da der Erlass die Kölner Innenstadt und ihre Stadtteilzentren stärkt. Köln als Oberzentrum braucht klare und verlässliche Regeln für die weitere Entwicklung des Einzelhandels, die Voraussetzungen für den Erhalt von Wohn- und Lebenskultur in den Innenstädten und nicht auf der grünen Wiese schafft. 2. Der Rat der Stadt Köln fordert jedoch den Landtag und die Landesregierung auf, in den Erlass eine Stichtagsregelung für bereits eingeleitete Projekte wie z.B. die Ikea-Ansiedelung in Köln-Ossendorf zuzulassen, die vor der Kabinettsentscheidung auf Grundlage des bestehenden Einzelhandelserlasses beantragt wurden. Kommunen und Investoren benötigen für ihre Entscheidungen, die sie nur auf geltende und nicht auf möglicherweise zukünftige Gesetze und Verordnungen aushandeln können, Vertrauensschutz. Dieser Vertrauensschutz ist mit einer entsprechenden Stichtagsregelung im Erlass Rechnung zu tragen. Begründung: Wir erhalten lebenswerte Innenstädte nur, wenn der Handel dort stattfindet, wo die Menschen leben. Die von der Landesregierung initiierte Novelle des Einzelhandelserlasses trägt diesem Sachverhalt Rechnung. Der Erlass stärkt gerade Kölns Einzelhandel in der Innenstadt und in den Stadtteilzentren und ist deshalb außerordentlich zu begrüßen. Investoren und Kommunen brauchen jedoch Vertrauensschutz bei schon eingeleiteten Bauprojekten, die sie nur auf Grundlage des noch bestehenden Erlasses aushandeln konnten. Große Ansiedlungsprojekte mit ihren ausgewiesenen Flächen und Sortimenten sind langwierige und schwierige Verhandlungsprozesse. Der Abschluss ist gekennzeichnet von einem Entgegenkommen durch Kommune und Investoren, die sich auf die vereinbarten Eckpunkte verlassen müssen, denn sie bilden die Grundlage für die zu investierenden Finanzmittel und ihren Zahlungsrückflüssen (Umsätze) und damit für die Rentabilität einer Ansiedelung. Die Kommunen brauchen deshalb für ausgehandelte Ansiedelungen nach dem alten Einzelhandelserlass eine Stichtagsregelung, sonst wären sämtliche schon entschiedene Vorhaben in NRW gefährdet und schon getätigte Investitionskosten unwiederbringlich verloren. Erst wenn der Einzelhandelserlass auch beschlossen ist, können die neuen Eckdaten als Grundlage für Ansiedelungsvorhaben und Verhandlungen der Kommune angewendet werden. Hier geht es zu weiteren Meldungen und Initiativen der FDP zum Thema Wirtschaft und Privatisierung: Der Staat ist kein guter Unternehmer.

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