Entwicklung der Bäderlandschaft

07.12.2007 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die Fraktionen von CDU und FDP haben folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung des Rates am 13. Dezember 2007 setzen lassen. Nach den Diskussionen und Beschlussfassungen in diesem Jahr im Aufsichtsrat der Bäder GmbH zum „Mittelfristigen Bäderkonzept“ sowie nach dem Ratsbeschluss vom 15. Mai 2007, haben sich die Rahmenbedingungen zur Zukunft der Kölner Bäder in zwei wesentlichen Punkten entscheidend verändert, sodass dringend eine neue Beschlusslage im Rat der Stadt Köln erforderlich ist. Einerseits hat sich gezeigt, dass die von rot/grün angeregte Umwandlung in so genannte „Bürgerbäder“ eine Mogelpackung war, da selbst hoch motivierte und engagierte Gruppen und Vereine offenbar nicht in der Lage sein werden, die von rot/grün formulierten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Übernahme eines Bades zu erfüllen. Andererseits haben nunmehr Berechnungen der Sportverwaltung anlässlich der von der Schulministerin Barbara Sommer gestarteten Initiative „Schwimmen lernen und Schwimmen können – gut und sicher“ aus dem Juni 2007 und des daraus in Köln entstandenen Projektes „Schwimmen macht Schule“ eindrucksvoll gezeigt, dass für ein Erfolg dieser Projekte zusätzliche Wasserflächen zur Verfügung gestellt werden müssen. Die rege öffentliche Diskussion in den letzten Monaten hat in besonderer Weise die Bedeutung der Kölner Bäder für die Bürgerinnen und Bürger, für die Vereine und für die Schulen gezeigt. Mit einer Beschlussfassung würde der Rat klare Perspektiven für die Zukunft aufzeigen und die zur Zeit von Irritationen und Unsicherheiten gezeichnete Situation beenden. Der Rat der Stadt Köln möge daher beschließen: 1. Das Konzept zur Optimierung des (Primarstufen-) Schulschwimmens in der Stadt Köln wird nach Variante A der Verwaltungsmitteilung „Entwicklung der Bäderlandschaft in Köln“ (Vorlage-Nr. 5191/2007) umgesetzt. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1,5 Mio. Euro werden im Veränderungsnachweis für den Haushaltsplan 2008 eingestellt. 2. Das mittelfristige Bäderkonzept der KölnBäder GmbH wird wie folgt modifiziert: 2.1. Das Zollstockbad wird nach dem Ergebnis des Architektenwettbewerbs für 5,2 Mio. Euro generalmodernisiert. Auf die Erweiterung des Wasserangebotes im Zollstockbad im Rahmen der Generalmodernisierung durch ein zusätzliches Becken für eine Investitionssumme von mindestens 1,8 Mio. Euro wird verzichtet. Ebenso wird auf das in diesem Zusammenhang diskutierte mindestens 0,7 Mio. Euro teure zusätzliche Lehrbecken verzichtet. 2.2. Unverzüglich sollen die nötigen Sanierungsmaßnahmen im Hallenbad Rodenkirchen nach Berechnung der KölnBäder GmbH laut Verwaltungsmitteilung (Vorlage-Nr. 5191/2007) in Höhe von 2,4 Mio. Euro vorgenommen und das Hallenbad von der KölnBäder GmbH weiterbetrieben werden. 2.3. Die Hallenbäder in Weiden und Nippes werden unverändert durch die KölnBäder GmbH weiter betrieben. 2.4. Die Neubaumaßnahmen Pistorhof in Köln-Ossendorf und Lentstraße werden wie geplant durchgeführt. Die Neubaumaßnahme Freibad/Hallenbad Stadion wird nach den Ergebnissen der ursprünglichen Architektenplanung realisiert. 2.5. Der Rat beauftragt die Bäder GmbH, im Jahr 2011 ein unabhängiges Bädergutachten zu erstellen, das die Situation der Kölner Bäderlandschaft analysiert und dabei folgende Gesichtspunkte berücksichtigt: 2.5.1. Veränderungen nach Fertigstellung der Bäderneubauten und Bädermodernisierungen 2.5.2. Entwicklung der Besucherzahlen, insbesondere im Bereich der öffentlichen Nutzerinnen und Nutzer 2.5.3. Entwicklung des Schulschwimmens unter Berücksichtigung des Ganztagsschulbetriebs an Grund- und weiterführenden Schulen 2.5.4. Erkenntnisse der Umsetzung des Programms „Schwimmen lernen und Schwimmen können – gut und sicher“ bzw. „Schwimmen macht Schule“ 2.5.5. Vereins und Gruppenschwimmen 2.5.6. Seniorenschwimmen unter Berücksichtigung des Mehrbedarfes anhand der demographischen Entwicklung in Köln Die Finanzplanung der KölnBäder GmbH ist dem entsprechend modifizierten Bäderkonzept anzupassen. Die städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen sowie alle vom Rat entsandten Vertreterinnen und Vertreter in Aufsichtsratsgremien der Stadtwerke und seinen Unternehmen, die diesen Beschluss tangieren, werden angewiesen, diesen Beschluss umzusetzen.

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