Ersatzfreiheitsstrafen wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein
Anfrage der FDP-Fraktion im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen der Stadt Köln
28.08.2023 Allgemeines FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Zum Stichtag 30.06.2022 verbüßten rund 4.400 Personen eine Ersatzfreiheitsstrafe in deutschen Justizvollzugsanstalten, weil die zuvor gegen sie verhängte Geldstrafe nicht gezahlt wurde. In jedem vierten Fall handelt es ich laut einer Recherche von „FragDenStaat“ sowie auch nach einer Studie der Soziologin Nicole Bögelein vom Institut für Kriminologie in Köln um eine Inhaftierung wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein.
Vor der Inhaftierung bestehen zwar Möglichkeiten der Ratenzahlung, der gemeinnützigen Arbeit und auch der Pfändung, die laut Bögelein aber vielen Betroffenen gar nicht bewusst sind.
„Die bei Ersatzfreiheitsstrafen zugrundeliegenden Vergehen sind meistens klassische Armutsdelikte“, sagt Bögelein. „Drei Viertel der Betroffenen sind Langzeitarbeitslose, jeder fünfte hat keinen festen Wohnsitz, überdurchschnittlich viele haben eine Suchterkrankung – 15 Prozent sind suizidgefährdet.“
Bei § 265a StGB, der das Fahren ohne gültigen Fahrschein unter Strafe stellt, handelt es sich um ein sog. relatives Antragsdelikt, sodass Fahren ohne gültigen Fahrschein in der Regel nur dann strafrechtlich verfolgt wird, wenn die Tat angezeigt wird.
Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen zum Umgang der KVB mit Personen, die ohne gültigen Fahrschein erwischt werden.
1. Wie viele Personen werden ohne gültigen Fahrschein seitens der KVB (im Quartal, halbjährig, im Jahr) erfasst und inwiefern ist eine Veränderung seit Einführung des 49-Euro-Tickets feststellbar?
2. Gegen wie viele Personen wird das sog. erhöhte Fahrentgelt geltend gemacht und in wie vielen Fällen ist die Geltendmachung auch erfolgreich im Sinne einer vollständigen Zahlung?
3. Inwiefern wird von der KVB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Personen ohne gültigen Fahrschein anzuzeigen und somit ein Strafverfahren gegen die Personen einzuleiten?
4. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob gegen Personen ohne gültigen Fahrschein Anzeige seitens der KVB gestellt wird?
5. Inwieweit wird die KVB in Fällen einer gestellten Strafanzeige über den Ausgang des Strafverfahrens informiert und kann hierüber Auskunft erteilen?