Erweiterung des Sperrbezirkes im Kölner Süden

07.04.2011 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben folgenden Änderungsantrag zu TOP 6.3.4 auf die Tagesordnung des Rates am 07.04.2011 aufnehmen lassen, der so beschlossen wurde. 

Beschluss: 

Der Rat beschließt die Vorlage zur Erweiterung des Sperrbezirkes im Kölner Süden (0674/2011) mit den folgenden Änderungen: 

1. Ziffer 3 des Beschlussvorschlages erhält folgende neue Fassung: 

Der Sperrbezirk unter Ziffer 1 (24-Stunden Sperrbezirk in Köln-Meschenich) soll zunächst für einen befristeten Zeitraum von drei Jahren eingerichtet werden. Der Sperrbezirk unter Ziffer 2 (Sperrbezirk in der Zeit von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr) soll zunächst für einen befristeten Zeitraum von einem Jahr eingerichtet werden. 

2. Ziffer 5 des Beschlussvorschlages erhält folgende neue Fassung: 

Nach Ablauf eines halben Jahres nach Festlegung des vorgeschlagenen einjährigen Sperrbezirkes unter Ziffer 2 durch die Bezirksregierung wird eine Evaluation durchgeführt, die zusammen mit einem Beschlussvorschlag für das weitere Vorgehen den Bezirksvertretungen Rodenkirchen und Lindenthal sowie den Ratsgremien vorgelegt wird. Im letzten Halbjahr der dreijährigen Festlegung des vorgeschlagenen Sperrbezirkes unter Ziffer 1 wird für diesen Bereich auch eine Evaluation durchgeführt. Diese wird zusammen mit einem Beschlussvorschlag für das weitere Vorgehen ebenfalls den vorgenannten politischen Gremien vorgelegt. 

3. Der Beschlussvorschlag erhält folgende neue Ziffer 6: 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, das Verdrängungseffekten durch die Sperrbezirksverordnung entgegen wirkt und bei der Prüfung alternativer Standorte hohe Anforderungen an die Eignung stellt. Dabei sind insbesondere die Belange des Jugend- und Landschaftsschutzes, sozialpolitische und gesundheitspolitische Aspekte sowie die Belange der Anwohner, aber auch die Belange der Prostituierten mit und ohne Wohnwagen zu berücksichtigen.

4. Der Beschlussvorschlag erhält folgende neue Ziffer 7: 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Erlass der neuen Sperrbezirksverordnungen diese Bereiche in § 13 der Kölner Straßenordnung aufzunehmen. Damit soll es Freiern auch innerhalb der neuen Sperrbezirke untersagt werden, zu Prostituierten Kontakt aufzunehmen, um sexuelle Handlungen gegen Entgelt zu vereinbaren. 

5. Der Beschlussvorschlag erhält folgende neue Ziffer 8: 

Zur Betreuung der drogenabhängigen Prostituierten in Köln-Meschenich wird die Verwaltung beauftragt, das bestehende Angebot der Anlaufstelle KölnBerg von Vision e.V. im bisherigen Umfang weiterhin sicherzustellen und zu etablieren. 

6. Der Beschlussvorschlag erhält folgende neue Ziffer 9: 

Die Verwaltung wird beauftragt, den über die bisherigen gesundheitlichen und sozialen Maßnahmen hinausgehenden Handlungsbedarf bezogen auf die Prostituierten zu ermitteln. Hierzu soll eine kurzfristige Bedarfserhebung mit anerkannten wissenschaftlichen Methoden („rapid assessment“) durch ein externes Institut in Auftrag gegeben werden. Darauf aufbauend sollen Handlungsoptionen entwickelt und umgesetzt werden. Gleichzeitig sollen auf diesem Wege mögliche Verdrängungseffekte der Prostitution aufgedeckt werden, um diese steuern zu können. Bis zum „Rapid assessment“ sollen die derzeitigen flankierenden gesundheitlichen und sozialen Angebote mindestens erhalten bleiben. 

Begründung: 
Die antragstellenden Fraktionen unterstützen angesichts der geschilderten Problemlage der Straßenprostitution im Kölner Süden das Vorhaben der Verwaltung, die Einrichtung eines 24-Stunden Sperrbezirkes in Köln-Meschenich und eines darüber hinausgehenden Sperrbezirkes für die Zeit von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. 

Die Frage der Verdrängungseffekte ist jedoch weitergehend zu prüfen und auf der Basis der Ergebnisse zu steuern. 

Der einzurichtende Sperrbezirk in Köln-Meschenich (Ziffer 1 des Beschlussvorschlages) ergänzt den bereits bestehenden Sperrbezirk Köln-Höningen im Kölner Süden. In Meschenich spielt sich Prostitution im Ort selbst ab. Dies soll durch die Einrichtung eines 24-Stunden Sperrbezirkes unterbunden werden, zunächst für die Dauer von drei Jahren. Um den Kontakt mit den betroffenen Frauen zu halten und eine Beratung und Betreuung anzubieten, soll neben der bereits sichergestellten Betreuung durch eine Fachkraft des SkF (0,5 Stelle) als weiteres wichtiges Element die bestehende Anlaufstelle KölnBerg von Vision e.V. unterstützt werden. 

Der Sperrbezirk in der Zeit von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Ziffer 2 des Beschlussvorschlages) soll zunächst für einen befristeten Zeitraum von einem Jahr eingerichtet werden. Es ist im Grundsatz richtig, auch für den Bereich der bereits vorhandenen Prostitution im Bereich der Brühler Landstraße/Militärringstraße/Robinienweg/Wasserwerkswäldchen mit der Einrichtung eines Sperrbezirkes zu reagieren. Gleiches gilt für die Bereiche, in die eine Verlagerung des Prostitutionsgeschehens erwartet wird. Dadurch sollen Verdrängungseffekte in ebenfalls schützenswerte Bereiche unterbunden werden. Wegen der naturgemäßen Unwägbarkeiten bei der Prognose der Verdrängung der Prostitution soll der tagsüber befristete Sperrbezirk zunächst aber nur für ein Jahr eingerichtet werden. Die Evaluation soll in diesem Bereich entsprechend vor Ablauf eines Jahres statt wie in der Vorlage vorgeschlagen nach drei Jahren durchgeführt werden. Zusammen mit der Evaluation soll den Gremien ein neuer Beschlussvorschlag vorgelegt werden. 

Um von vorneherein Verdrängungseffekte abzumildern bzw. sogar zu verhindern, erscheint es dringend notwendig, die Prüfung alternativer Standorte für die Straßenprostitution nochmals verschärft vorzunehmen. Das Ergebnis soll den Gremien nach Abschluss der Prüfung über den Beirat zeitnah vorgelegt werden. 

Zur konsequenten Durchsetzung der Sperrbezirke sollen auch Zuwiderhandlungen der Freier verfolgt werden können. Hierzu gibt es – anders als bei Zuwiderhandlungen der Prostituierten – keine bundeseinheitlichen Regelungen, sondern es obliegt den Kommunen selbst, dies durch kommunale Verordnung zu regeln. Für die bisher geltenden Sperrbezirke ist das bereits in § 13 der Kölner Straßenordnung umgesetzt. Danach ist es innerhalb der im Bereich der Stadt Köln jeweils beschriebenen Sperrbezirke untersagt, zu Prostituierten Kontakt aufzunehmen, um sexuelle Handlungen gegen Entgelt zu vereinbaren. Eine Zuwiderhandlung erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden (§ 22 Abs. 1 Nr. 16 und Abs. 2 Kölner Straßenordnung). Die Kölner Straßenordnung soll dahingehend ergänzt werden, dass diese Regelungen auch auf die neuen Sperrbezirke ausgeweitet werden. 

Zuwiderhandlungen der Prostituierten gegen die Sperrbezirksverordnungen können bereits nach § 120 Abs. 1 Nr. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz mit einem Bußgeld geahndet werden. 

Mit der Beauftragung des oben unter Ziffer 6 genannten „rapid assessment“ sollen die Lage, die Situation und darauf basierend der Handlungsbedarf der betroffenen Prostituierten ermittelt werden. Darauf aufbauend sollen Handlungsoptionen entwickelt und umgesetzt werden. Gleichzeitig sollen auch auf diesem Wege mögliche Verdrängungstendenzen der Prostitution aufgedeckt werden, um diese steuern zu können. 

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

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