Förderprogramm Lebenswerte Veedel-Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln
Gemeinsamer Änderungsantrag von Grünen, CDU, Linke, FDP und Volt im Ausschuss Soziales und ...
22.09.2022 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Der Beschlusstext der Vorlage 2220/2022 wird wie folgt geändert:
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt das Förderprogramm „Lebenswerte Veedel – Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln“ und beauftragt die Verwaltung das Programm mit folgenden Maßgaben umzusetzen:
- Für die erste Förderperiode vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2027 werden die bislang mit der Sozialraumkoordination beauftragten freien Träger der Wohlfahrtspflege gefördert und in das Förderprogramm integriert.
Dies sind aktuell für die Sozialraumgebiete:
- Meschenich/Rondorf: Caritasverband für die Stadt Köln
- Bickendorf/Ossendorf: AWO Kreisverband Köln e.V.
- Bocklemünd/Mengenich: Bürgerschaftshaus Bocklemünd e.V.
- Bilderstöckchen: Netzwerk e.V.
- Porz-Mitte/Urbach: Diakonie Michaelshoven e.V.
- Porz-Ost/Gremberghoven/Finkenberg/Eil: Diakonie Michaelshoven e.V.
- Höhenberg/Vingst: Katholische Jugendagentur gGmbH
- Humboldt/Gremberg: Kinderschutzbund Köln Kinderschutz-Zentrum Köln
- Kalk: Kinderschutzbund Köln Kinderschutz-Zentrum Köln
- Ostheim/Neubrück: Veedel e.V.
- Buchforst/Mülheim: AWO Kreisverband Köln e.V.
- Buchheim/Holweide: AOW Kreisverband Köln e.V.
- Mülheim-Nord/Keupstr. Christliche Sozialhilfe Köln e.V.
- Höhenhaus/Dünnwald: Caritasverband für die Stadt Köln e.V.
Da diese Träger bereits mit der Sozialraumkoordination beauftragt waren, kann hier ein vereinfachtes Antragsverfahren eingerichtet werden. Mit der Antragstellung erklären die Träger, dass sie das vom Rat der Stadt Köln am 17.03.2022 beschlossene Handbuch „Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln“ als Grundlage ihrer Arbeit anerkennen, die darin beschriebenen Ziele verfolgen, die strukturellen Vorgaben beachten und die Prozesse umsetzen werden.
- Im vierten Jahr der Förderphase beginnt jeweils eine interne prozessbegleitende Evaluation mit Blick auf die Strukturen, Prozesse und Ergebnisse bzw. Wirkungen des Programms, die im fünften Jahr der Förderphase abgeschlossen wird.
- Die Verwaltung führt im Rahmen der Zielvereinbarungen jährlich einen strukturierten Qualitätsdialog mit den Trägern durch, in dem die Struktur-, die Prozess- und Ergebnisqualität gemeinsam bewertet werden.
- In Abhängigkeit der Ergebnisse der Evaluation und der Qualitätsdialoge haben bereits geförderte und bewährte Träger die Möglichkeit einen vereinfachten Antrag für die nächste Förderphase zu stellen und werden im Rahmen ihrer Erfahrungen und Eignung bevorzugt.
Neue Träger müssen eine Förderung nach dem regulären Antragsverfahren beantragen. Im Förderprogramm Sozialraumkoordination wird Punkt 5, Art und Dauer der Förderung, wie folgt geändert:
„Das Förderprogramm ist zunächst unbefristet, die Förderung der einzelnen Maßnahmen ist in der Regel auf einen Zeitraum von fünf Jahren festgelegt. Auf Basis der jährlichen strukturierten Qualitätsdialoge und der prozessbegleitenden Evaluation wird bewährten Trägern auch für die folgenden Förderphasen ein vereinfachtes Antragsverfahren er-möglicht.
Die Auswahl der zu fördernden Träger trifft der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren.“
- Sollten innerhalb der ersten Förderphase Träger die Förderung nicht mehr in Anspruch nehmen, wird die Sozialraumkoordination im betreffenden Sozialraumgebiet nach dem regulären Antragsverfahren beauftragt. Die Auswahl der neu zu fördernden Träger trifft der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren.
- Im Förderprogramm Sozialraumkoordination werden die folgenden Passagen wie folgt geändert:
Punkt 7, Nachweise, 5. Spiegelstrich wird „ausgeglichene Bilanz“ durch „Nachweis der wirtschaftlichen Solidität“ ersetzt.
Punkt 10, Verwendungsnachweise, Punkt b: Der Halbsatz „Kontoauszüge oder Verträge zu erbringen“ wird gestrichen.
Punkt 10, Verwendungsnachweise wird ergänzt um Punkt d:
„Die Personalkostenabrechnungen werden für alle Förderungen detailliert geprüft. Die Sachkostenbelege werden detailliert in einer Zufallsstichprobe bei 20% aller geförderten Maßnahmen pro Jahr geprüft. Anlassbezogene Prüfungen sind darüber hinaus jederzeit möglich.“
Begründung:
Die Bündelung der städtischen Förderungen in Förderprogrammen und die Vereinfachung der Abwicklung auf Seiten der Träger als auch auf Seiten der Verwaltung begrüßen wir. Gleiches gilt für die klare Ausrichtung der Förderung an den Zielsetzungen und die Umsetzung der im Handbuch zum Programm beschriebenen Vorgehensweisen (Strukturen und Prozesse).
Die bereits beauftragten und bewährten Träger sollen kein zeitaufwändiges Antragsverfahren durchlaufen müssen, da sie die Erfolge ihrer Arbeit bereits nachgewiesen haben.