Finanzneutrale Umschichtung im Teilplan 0416 – Kulturförderung im Haushaltsjahr 2014 – hier: Festlegung der Transferaufwendungen

27.11.2013 Anträge

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat gebeten, folgenden Änderungsantrag zu Top 7.6 auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 26.11.2013 zu setzen.

Der Ausschuss möge beschließen:

Die Festlegung der Transferaufwendungen wird in folgenden Punkten geändert:

• Der Zuschuss für das Kulturwerk des BBK wird nicht in voller Höhe gekürzt, sondern nur um 35.000 € auf neu 30.000 €.

• Entsprechend wird der Anstieg bei ‚Sonstige Kunstinitiativen’ um 30.000 € reduziert auf neu 30.606 €.

Begründung:
Der in der Verwaltungsvorlage hergestellte ausschließliche Zusammenhang von Mietvertrag des BBK im Stapelhaus und BKZ für das Kulturwerk des BBK ist nicht überzeugend. Das Kulturwerk erfüllt Aufgaben die weit über die genannte Verwaltung des Stapelhauses hinausgehen. Auch in den neu angemieteten Räumen wird es Ausstellungstätigkeit geben und die Beratungsfunktionen sollen auch aufrechterhalten werden. Die Funktion des Kulturwerkes wurde auch in der zitierten Vorlage 2332/2013 vom 10.9.2013 auch seitens der Verwaltung herausgestellt:

„Der BBK wird als wichtiger Interessensvertreter der Kölner Künstlerschaft auch weiterhin mit der Verwaltung gemeinsame Projekte realisieren, z. B. Organisation der Tage der Offenen Ateliers, die wie in der Vergangenheit gesondert dotiert werden. Über die Ausgestaltung des städtischen Zuschusses an das Kulturwerk des BBK Köln ab 2014 wird es ein Gespräch zwischen BBK und Kulturamt im Oktober 2013 geben.“

Die jetzt vorgeschlagene „Ausgestaltung“ auf 0 € erscheint nun nicht angemessen gerade auch angesichts der von Seiten der Stadt Köln wenig glücklich geführten Verhandlungen zur Verlängerung der Räumlichkeiten im Stapelhaus. Vielmehr ist es angebracht, dem BBK in seiner deutlich verkleinerten Struktur eine realistische und berechenbare Perspektive zu geben.

Da mit der Neuaufstellung des BBK auch für die Künstlerszene eine wichtige Institution gesichert und an neuem Ort etabliert wird, erscheint es auch vertretbar, hierfür den Anstieg der Mittel für sonstige Kunstinitiativen etwas zu verringern.