Forderungsmanagement zur Haushaltskonsolidierung
12.03.2013 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die FDP-Fraktion hat gebeten, folgende Anfrage auf die Tagesordnungen der kommenden Sitzung des Finanzausschusses zu setzen.
In vielen Kommunen sind über Jahre Millionensummen offen, weil Rechnungen nicht zeitnah geschrieben bzw. offene Forderungen nicht eingetrieben werden. Diese Millionensummen hätten die Kommunen mehr zur Verfügung, wenn alle Rechnungen zeitnah gestellt würden bzw. alle Bürgerinnen und Bürger pünktlich ihre Gebühren und Steuern zahlten. Je länger Schulden bei der Stadt nicht beglichen sind bzw. Rechnungen nicht zeitnah gestellt werden, umso mehr verlieren die Forderungen in den kommunalen Bilanzen ihren Wert. Um zumindest einen Teil der offenen Forderungen eintreiben zu können, beauftragen viele Kommunen mittlerweile private Inkassounternehmen.
In der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln besteht eine klare Regelung, dass Gebühren mit Beendigung der Leistung fällig werden bzw. dass die Leistung von der vorherigen Zahlung der Gebühr abhängig gemacht werden kann. Offene Forderungen dürften aufgrund dieser Satzung eigentlich nicht bestehen. Bei Gebührenerhebung, Kostenerstattung durch Erhebung von Leistungsbescheiden und der allgemeinen Rechnungsstellung dürfen sich keine neuen Rückstände aufbauen und alte müssen zügig aufgearbeitet werden.
Nach der Umstellung auf die doppelte Buchführung hat die Stadt die Möglichkeit einen realistischen Überblick über ihre Außenstände zu erhalten. Zur Konsolidierung des Haushaltes ist es grundsätzlich notwendig, das Forderungsmanagement der einzelnen Dezernate auf Außenstände zu überprüfen.
In diesem Zusammenhang bittet die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Inwieweit wurde zur Haushaltskonsolidierung eine Optimierung von Zahlungsverkehr, Rechnungswesen, Liquiditäts- und Forderungsmanagement durchgeführt oder inwieweit ist sie geplant?
2. Inwieweit werden zeitnah alle Rechnungen gestellt, insbesondere die, für die die Stadt Köln in Vorleistung geht und in welcher Höhe sind der Verwaltung Rückstände bekannt?
3. Inwieweit hat die Kämmerei einen Überblick über alle städtischen Außenstände und offenen Forderungen (aufgegliedert nach den einzelnen Produktgruppen)?
4. Wie viele Soll-Stellen in den einzelnen Fachbereichen sind für die Rechnungsstellung und Beitragserhebung zuständig, inwieweit sind diese Stellen besetzt und ausreichend, um Rückstände aufzuarbeiten bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen?
5. Wie beurteilt die Kämmerin eine Kooperation zwischen Stadtkasse und privaten Inkassounternehmen?