Handlungskonzept gegen die Folgen von Kinderarmut in Köln

08.11.2007 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion haben gemeinsam folgenden Änderungsantrag zu TOP 2.1.1 auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 08.11.2007 setzen lassen: Der von den Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen formulierte Antrag ist noch zu unpräzise und bedarf daher folgender Konkretisierung bei den Punkten 1. und 2. im Beschlusstext: Zu 1.) Der unter 1. geforderte Bericht, der die Zahlen der Kinder und Jugendlichen mit existenzsichernden Leistungen in Köln aufführt, liegt bereits im Wesentlichen mit der Statistik der ARGE Köln vor. Aus Sicht der Fraktionen von CDU und FDP ist es unerlässlich, neben den Kindern und Jugendlichen mit existenzsichernden Leistungen, diejenigen zu ermitteln, die in einer so genannten „verdeckten Armut“ leben, dass heißt, die mit ihren Familien die Einkommensgrenze zum Bezug von so genannten „Harz IV-Leistungen“ nur geringfügig überschreiten, jedoch noch unter dem Armutsbegriff fallen. Ziffer 1. muss daher lauten: 1. …eine dauerhafte Berichterstattung zu installieren, die alle unter die Armutsgrenze fallenden Kinder und Jugendliche erfasst. In diesem Bericht sind zusätzlich die Folgen, die durch die jeweilige Entwicklung eintreten, darzustellen. Zu 2.) Das geforderte Handlungskonzept, das allen Kindern und Jugendlichen in Köln unabhängig vom sozialen Status der Familie einen gleichberechtigten Zugang zur Bildung, Sport, Kultur und sonstigen gesellschaftlichen und fördernden Bereichen ermöglichen soll, darf nicht in Konkurrenz zu den derzeitigen Bemühungen der Bundes- und der Landesregierung stehen, die Kinderarmut zu bekämpfen. Das geforderte Handlungskonzept soll sich daher auf die kommunalen Handlungsfelder konzentrieren. Dies erfordert, dass das Konzept im Rahmen der integrierten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung erfolgen soll und die unterschiedlichen Ansätze für die Altersklassen unter 6-jährige, über 6-jährige und Jugendliche zu berücksichtigen hat. Ziffer 2. muss daher lauten: 2. … im Rahmen der integrierten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung ein Handlungskonzept zu entwickeln, das gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Sport, Kultur und sonstigen gesellschaftlichen und fördernden Bereichen ermöglicht. Dabei sind folgende Themen zu behandeln: unter 6-jährige: Ist eine zuverlässige Betreuung und Versorgung aller Kinder, die unter die Armutsgrenze fallen, sichergestellt? Ist für diese Kinder eine kostenlose Essenversorgung während der Betreuung möglich und finanzierbar? Kann für diese Kinder flächendeckend ein kostenloses Sportangebot, eventuell mit Kooperationspartnern (Vereine, Sporthochschule) angeboten werden? über 6-jährige: Neben den oben genannten kostenlosen Essens- und Sportangeboten ist zu prüfen, ob und inwieweit bestehende Kulturangebote (Kinderphilharmonie, Kinderoper, Museen usw.), die Angebote der Rheinischen Musikschule und Zoobesuche kostenlos für Kinder, die unter die Armutsgrenze fallen, angeboten werden können. Zusätzlich soll hier geprüft werden, ob Zoobesuche nicht grundsätzlich vormittags für Schulen und Kitas kostenlos erfolgen können. Jugendliche: Überprüfung der Projektarbeit zu Gunsten von Verstetigung bewährter Projekte. Prüfung, ob Schulsozialarbeit für alle Förder- und Hauptschulen leistbar ist. Einsatz der Schulsozialarbeiter auch um Zugangswege zu Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen zu schaffen. Zusätzlich ist es erforderlich, die Wohnbedingungen der Kinder und Jugendlichen, die unter den Armutsbegriff fallen, zu betrachten. Als neuer Punkt 3. wird daher eingefügt: Die Verwaltung wird daher beauftragt, die Wohnsituation der betroffenen Kinder darzustellen und einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Wohnsituation zu erstellen. Der Punkt 3. des Antrages der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist dem mit diesem Antrag geänderten Punkt 1. beizufügen.

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