Kölner Schulbaugesellschaft mbH
Änderungsantrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
08.09.2022 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln möge beschließen:
Der Punkt 1 der Beschlussvorlage wird wie folgt ersetzt:
Der Rat beschließt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – die Gründung der Kölner Kommunalbaugesellschaft nach den Maßgaben dieser Vorlage sowie des Gesellschaftsvertrags (Anlage 1).
Die Gesellschaft übernimmt sämtliche Aufgaben und das Personal der Gebäudewirtschaft. Lediglich der Liegenschaftsbestand und dessen Verwaltung verbleiben in der städtischen Gebäudewirtschaft.
Der Punkt 2 wird wie folgt geändert:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte zur Gründung der Kölner Kommunalbaugesellschaft mbH zu veranlassen und ermächtigt die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung, entsprechende Erklärungen abzugeben.
Der Punkt 5 wird wie folgt geändert:
Der Rat beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 525.000 Euro für die Bereitstellung des Stammkapitals und als Zahlung in die Kapitalrücklage im Teilfinanzplan 0108, Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten, Teilplanzeile 10, Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen, bei Finanzstelle 2010-0108-0-0002, Schulbaugesellschaft, Haushaltsjahr 2022. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Weniger Auszahlungen im Teilfinanzplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 10, Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen, bei Finanzstelle 9000-1601-0-0048, Investitionen für den Erwerb von Finanzanlagen.