Kartellrechtliche Entscheidung gegen Hersteller und Lieferanten von Schienen

23.08.2012 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat gebeten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Finanzausschusses setzen zu lassen:

Das Bundeskartellamt hat am 5. Juli 2012 Bußgelder in Höhe von 124,5 Mio. Euro gegen vier Hersteller und Lieferanten von Schienen wegen wettbewerbswidriger Ab-sprachen verhängt. Nach Erklärung des Bundeskartellamtes haben die Schienenliefe-ranten sich gegenseitig über viele Jahre nahezu konstante Quoten am Auftragsvolu-men der Deutschen Bahn zugesichert. Die Kartellanten überwachten die Einhaltung der Quoten, ordneten Projekte einander zu und gaben Schutzpreise vor, um die Auf-tragsvergaben zu steuern. Mit den bisherigen Bußgeldbescheiden sei lediglich ein erster Teil des Verfahrens abgeschlossen. Der Fall zeige erneut, dass auch die Auf-traggeber gerade bei Ausschreibungen im öffentlichen Bereich besonders wachsam sein sollten.

Die FDP-Fraktion bittet die Verwaltung deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:


1. Inwiefern sind die Stadt Köln, die KVB oder die Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) von wettbewerbswidrigen Absprachen betroffen?
2. Von welchen Größenordnungen ist auszugehen?
3. Welche Kontrollmechanismen bestehen bei der Stadt, der KVB und der HGK, um solche Fälle zu verhindern und, falls noch keine Kontrollmechanismen An-wendung finden, welche werden zukünftig eingeführt? 

Die Beantwortung ist bitte sowohl dem Finanzsausschuss als auch dem AVR zuzulei-ten.

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