Kartenzahlung bei städtischen Versteigerungen ermöglichen
Antrag der FDP-Fraktion im AVR
03.02.2025 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit der Kartenzahlung bei städtischen Versteigerungen, wie beispielsweise im Fundbüro, welches zum Amt für Allgemeine Ordnungsangelegenheiten gehört, schnellstmöglich einzuführen und die dafür erforderlichen organisatorischen und technischen Maßnahmen zu ergreifen.
Begründung:
Bei städtischen Versteigerungen ist derzeit ausschließlich Barzahlung möglich. Dies schränkt den Kreis der potenziellen Erwerberinnen und Erwerber erheblich ein, da viele Bürgerinnen und Bürger aus Sicherheitsgründen nicht bereit sind, größere Bargeldbeträge mit sich zu führen. Gleichzeitig verkompliziert die Bargeldbearbeitung den Prozess für die Stadt Köln durch einen erhöhten personellen und administrativen Aufwand sowie ein höheres Fehlerrisiko.
Moderne Bezahlmethoden, wie die Kartenzahlung, sind seit Jahrzehnten etabliert, schnell, sicher und einfach umzusetzen. Sie entsprechen den heutigen Standards und den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger. Die ausschließliche Barzahlung wirkt hingegen veraltet und ist nicht mehr zeitgemäß.
Kartenzahlung ist ein erprobtes und bekanntes Verfahren, dessen Umsetzung keinen unzumutbaren Aufwand erfordert, aber große Vorteile für Bürgerinnen und Bürger sowie die Stadtverwaltung mit sich bringt. Am Markt sind bereits zahlreiche Bezahlsysteme etabliert, sodass die Stadt hier keinen Mehraufwand durch die zusätzliche Schaffung oder Programmierung eines solchen hätte.