Kliniken der Stadt Köln gGmbH: weiteres Vorgehen im Projekt Klinikverbund

Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP im Rat

07.11.2019 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beschluss:

In der Beschlussvorlage 3050/2019 wird Ziffer 2 wie folgt ergänzt:

Hierbei werden folgende Ziele verfolgt

1. Ab dem Zeitpunkt der Übernahme der operativen Verantwortung für die Kliniken der Stadt Köln (KK) durch das Universitätsklinikum Köln (UK Köln) gehen die wirtschaftli-chen Risiken auf diese über. Mit der Universitätsklinik Köln ist ein Sanierungsbeitrag der Stadt Köln mit folgender Maßgabe zu vereinbaren, dass die Stadt Köln aus-schließlich die bis dahin aufgelaufenen Sanierungskosten für die Kliniken der Stadt Köln zu tragen hat.

2. Im Rahmen der zu erzielenden Vereinbarung werden die Kliniken der Stadt Köln in Hinsicht auf die Finanzierung ihrer Investitionen durch das Land NRW mit dem Uni-versitätsklinikum gleichgestellt. Die Klinken der Stadt Köln (KK) erhalten sollen hierfür einen universitären Status erhalten. Das Land NRW wird aufgefordert, die dafür not-wendigen gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen.

3. Für die Etablierung des Klinikverbundes aus KK und UK Köln werden gemäß dem angestrebten „Stiftungs-Modell Universitärer Gesundheitscluster Köln“ neue gesell-schaftsrechtliche Strukturen geschaffen. In diesem Entscheidungsgremium wird die Stadt Köln im Verhältnis zum Universitätsklinikum personell gleichgestellt. Im Aufsichtsorgan der zu gründenden Stiftung sind UK Köln und Stadt Köln paritätisch ver-treten. Die notwendige umsatzsteuerliche Organschaft bleibt davon unberührt.

4. Um den Einfluss der Stadt Köln im Sinne der gesundheitlichen Versorgung der Be-völkerung zu gewährleisten, soll eine auf Vorschlag der Stadt Köln benannte Person die Interessen KK auch auf operativer Ebene und im Aufsichtsgremium wahren.

5. Im Rahmen der zu erzielenden Vereinbarung sollen grundlegende Fragen, die die zukünftige Betriebs-gAöR betreffen, der Stadt Köln durch fixierte Sonderrechte vor-behalten bleiben.

6. Die Rechte der jetzigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzgl. der Tarifverträge und der Zusatzversorgungen (z.B. Altersvorsorge) der KK werden zukünftig voll um-fänglich auf dem heutigen Niveau garantiert.

7. Der Gesundheitsstandort Holweide ist zu erhalten Dabei soll der Aufsichtsratsbe-schlusses der Klinken der Stadt Köln vom 31.10.2019 (2+1-Konzept) berücksichtigt werden.

Begründung:

Die operative Verantwortung setzt zwingend die wirtschaftliche voraus - eine über den Sanie-rungsbeitrag der Stadt hinausgehende weitere wirtschaftliche Beteiligung der Stadt Köln oh-ne die Möglichkeit der betriebswirtschaftlichen Einflussnahme ist strikt abzulehnen.

Ein Klinikverbund muss uneingeschränkt die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Spitzenmedizin in Köln und im Umland sicherstellen. Die Aufrechterhaltung und Weiter-entwicklung der gesundheits- und sozialpolitischen Versorgungsaufgaben ist unverzichtbar. Sie ist Voraussetzung für die eine breit getragene Zustimmung in der Bevölkerung und ihrer demokratisch gewählten Vertretung für die angestrebte Lösung.

Die Schaffung einer gemeinsamen Unternehmenskultur im Rahmen einer integrativen Zu-sammenführung von KK und UK Köln ist eine solch große Aufgabe, die eine entsprechende Vertretung der Stadt Köln in den Entscheidungsgremien erfordert.

Die Belegschaft sichert mit ihrem täglichen Einsatz das Ergebnis der Kliniken. Daher ist es gut und richtig den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihre zukünftigen Rechte rechtsverbind-lich zu sichern.

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