Kommunale Verbrauchssteuer auf Verpackungen

Anfrage der FDP-Fraktion im Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb

30.01.2025 Allgemeines FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

„Das am 16. Mai 2023 in Kraft getretene Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) regelt den Kostenersatz öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger durch eine Sonderabgabe für Hersteller von definierten Einwegkunststoffprodukten. Ab dem Kalenderjahr 2025 haben die Hersteller jährlich bis zum 15. Mai des Folgejahres die von ihnen im vorangegangenen Kalenderjahr – also erstmals für das Jahr 2024 – auf dem Markt bereitgestellten oder verkauften Einwegkunststoffprodukte elektronisch über die Plattform des Einwegkunststofffonds zu melden“ (vgl. https://www.rwt-gruppe.de/news/aktuelles-zum-verpackungsrecht.html).

Die entsprechende Plattform DIVID ist am 1.4.2024 online gegangen. Die Abschätzung des Umweltbundesamtes kommt auf eine Sonderabgabe von ca. fünf Euro pro Einwohner und Jahr. Das wären für Köln fast sechs Millionen Euro jährlich an zusätzlichen Einnahmen für die Reinigung der Stadt: „Aus dem Fonds sollen die Kommunen nach einem Punktesystem die Kosten für Entsorgung und Reinigung von Papierkörben, Straßen und Landschaft erstattet bekommen, die durch kunststoffhaltige Einwegprodukte wie  Becher, Folien, Tüten, Feuchttücher, Getränkekartons, Einwegpfand-Flaschen und Zigaretten entstehen“ (vgl. https://www.euwid-recycling.de/news/politik/littering-volumen-der-sonderabgabe-wird-auf-insgesamt-458-mio-eur-im-jahr-taxiert-130922/).

Zusätzlich plant die Stadt Köln eine kommunale Verbrauchssteuer auf Verpackungen und erwartet Einnahmen von ca. zehn Millionen Euro.

Die Sonderabgabe und die Verpackungssteuer haben das Ziel, Anreize zur Müllvermeidung im Bereich des Verpackungsmülls auszulösen und damit das bisher ungelöste Problem des Litterings (geplant 14,55 Mio. €/2025 in der Abfallgebührensatzung) und den steigenden Aufwand der Straßenreinigung (geplant 70,6 Mio. €, davon 21 % Kämmereianteil in der Straßenreinigungssatzung) zu reduzieren.

Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Inwieweit kann die Stadt Köln auf Basis des Punktesystems abschätzen, mit welchen Einnahmen die AWB (Eigenbetrieb) aus der Sonderabgabe nach EWKFondsG rechnen können?
  2. Die Kölner Bürgerinnen und Bürger müssen bereits eine Gebührenerhöhung bei der Müllentsorgung von über neun Prozent hinnehmen. Die Verpackungssteuer, die binnen eines Jahres ebenfalls eingeführt werden soll, wird zusätzliche Gewinne einbringen. Wieso werden die Einnahmen aus der Gebührenerhöhung sowie der Sonderabgabe aus dem Einwegkunststoffgesetzt nicht verrechnet?
  3. Wie bewertet die Verwaltung eine solch dreifache Mehrbelastung (Gebührenerhöhung, Sonderabgabe durch EWKFondsG, Verpackungssteuer) für die Kölnerinnen und Kölner und inwieweit plant die Verwaltung im Gegenzug eine Entlastung?

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