Ladenöffnung Oster-/Pfingstsonntag u. 1. Weihnachtsfeiertag

05.04.2007 Anträge FDP-Kreisverband Köln

Dringlichkeitsantrag zum Landesparteitag der FDP-NRW am 21. April 2007 in Hamm Der Landesparteitag möge beschließen: Die Landtagsfraktion wird aufgefordert, im Rahmen der Regierungskoalition eine Initiative zu ergreifen, um für Oster- und Pfingstsonntag sowie den 1. Weihnachtsfeiertag wieder die vor der Reform des Ladenschlussgesetzes geltenden Verkaufmöglichkeiten für Blumen, Zeitschriften und Backwaren zu schaffen. Alle übrigen Regelungen sollen bestehen bleiben, einschließlich der schon bestehenden Öffnungsmöglichkeit an Oster- und Pfingstmontag sowie dem 2. Weihnachtsfeiertag. Begründung: Die maximal zulässige Freigabe der Ladenöffnungszeiten montags bis samstags von 0 bis 24 Uhr war nach Übertragung der entsprechenden Kompetenzen vom Bund auf die Länder ein großer Erfolg für die FDP-NRW. Als Zugeständnis für den Koalitionspartner wurden bei der Verabschiedung des neuen Ladenöffnungsgesetzes die Regelungen für die höchsten kirchlichen Feste, bei den jeweils zwei Feiertage aufeinander folgen, aus vermeintlicher Rücksichtnahme auf die Kirchen ausgetauscht. Nachdem diese neue Regelung zu Ostern 2007 erstmalige praktiziert wurde, regt sich einerseits der Widerstand der betroffenen Einzelhändler und Verbraucher, andererseits machen Aussagen der Kirchen deutlich, dass diese an weitergehenden Beschränkungen der Ladenöffnungszeiten für Oster- und Pfingstsonntag und den 1. Weihnachtsfeiertag gar nicht interessiert sind. Diese Ausgangslage sollte genutzt werden, um in der Regierungskoalition ein Umdenken herbeizuführen und die Neuregelung für die genannten Tage rückgängig zu machen, ohne dabei die Liberalisierung für die jeweils zweiten Feiertage anzutasten. Die Dringlichkeit dieses Antrages ergibt sich durch die Tatsache, dass die Neuregelung erst kurz vor Ostern und damit nach Antragsschluss offenkundig wurde.

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