Leutheusser-Schnarrenberger: Gleiches Recht bei Adoption

03.07.2010 Reden FDP-Bundestagsfraktion

Für einen Paukenschlag hat Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am Rande des CSD-Köln gesorgt. Die Justizminsterin sprach sich dafür aus, Schwule und Lesben bei der Adoption mit Hetero-Paaren gleichzustellen. 


Meine Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,

das letzte Mal war ich 2005 ich auf dem Kölner CSD. Ich hätte mir damals nicht vorstellen können, dass ich fünf Jahre später heute hier stehe und die Kompassnadel 2010 entgegen nehme. Ich fühle mich sehr geehrt und freue mich heute auf den größten und schönsten CSD in Deutschland! 

Hier in Köln wird heute deutlich, dass das Engagement für Schwule, Lesben und Transgender keine Alters-, Geschlechts- oder Identitätsgrenzen kennt. Und auch das sage ich ganz bewusst: Wir sollten darauf hinarbeiten, morgen auch keine politischen Grenzen mehr zu kennen. 

Es ist wichtig, die Erfolge der Vergangenheit zu feiern und für die Zukunft Erfolge auf den Weg zu bringen. Und ich sage das auch ganz bewusst: Das müssen Erfolge sein, die überparteilich zustande kommen und nicht parteipolitisch klein geredet werden. 

Denken Sie nur an das jahrzehntelange Bemühen um die Abschaffung des historisch belasteten Straftatbestandes § 175 StGB. 1994, viel zu spät, konnte ich ihn – als ich das erste Mal Justizministerin war - aufheben und dafür eine geschlechtsneutrale Jugendschutzvorschrift schaffen. 

Der Schritt von der Beseitigung eines Straftatbestandes bis zur Beseitigung der gesellschaftlichen Benachteiligungen für Schwule und Lesben und ihre Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen ist in der Realität groß. 

Der Weg ist lange noch nicht vollendet. 

Die Gesellschaft ist heute offener, liberaler geworden. Quer durch die Altersgruppen können Schwule und Lesben freier leben. Und sie genießen rechtliche Unterstützung dafür. Nur machen wir uns nichts vor: Nicht überall ist Köln. Damit spiele ich nicht nur auf den Unterschied zwischen Stadt und Land an. 

Selbst in der größten deutschen Stadt Berlin ist es eine Woche vor dem Christopher Street Day, während des schwul-lesbischen Stadtfestes, zu einer Reihe von gewaltsamen Übergriffen gegen Schwule und Lesben gekommen. 

Die tägliche Diskriminierung wird viel zu oft gerne verdrängt. 

Diskriminierung wird auch durch den Ausbau von Gleichberechtigung verhindert. Schritt für Schritt schaffen wir jetzt nach vier Jahren Stillstand mehr Gleichberechtigung. 

Am 20. Mai hat das Bundeskabinett beschlossen, eingetragene Lebenspartner bei Erbschafts- und Grunderwerbssteuer mit Ehegatten gleichzustellen. Und die Gleichstellung im Beamtenrecht wird derzeit vom Bundesinnenminister vorbereitet. 

Ein wenig stolz bin ich darauf, dass die konkreten Gespräche über die Magnus-Hirschfeld-Stiftung laufen. Sie soll beim Bundesministerium der Justiz angesiedelt werden. 

Der Bund wird jetzt endlich diese Stiftung schaffen, für die viele seit Jahren gekämpft haben. Für die Nazis war dieser mutige Sexualwissenschaftler ein Feindbild; in Zukunft wird die Stiftung mit seinem Namen an die Entrechtung und Verfolgung von Schwulen und Lesben erinnern, und sie wird sich zugleich gegen Diskriminierungen und für Toleranz in der Gegenwart einsetzen. Das ist ein wichtiger Schritt, um eine offene Gesellschaft zu fördern. 

Eine offene Gesellschaft setzt auf die individuelle Freiheit, auf die Möglichkeit, persönliche Entscheidungen zur eigenen Lebensführung zu treffen. 

Früher, in geschlossenen Gesellschaften, entstanden Gesellschaftsordnungen, in der der Einzelne keine Freiheit zum eigenen Lebensentwurf hatte. 

Früher gab es – wie es der Philosoph Popper nannte – „magische Einstellungen zu den sozialen Gebräuchen“. Das soziale Leben, das auf nicht-gleichgeschlechtliche Beziehungen ausgerichtet war, erschien sakrosankt. Diese Starrheit der sozialen Gewohnheiten ist heute glücklicherweise vorbei.

Und die Rechtsprechung hat diesen gesellschaftlichen Wandel aufgegriffen. 

Im Sommer letzten Jahres verkündete das Bundesverfassungsgericht, es gebe keinen Grund, die Ehe gegenüber Eingetragenen Lebenspartnern zu privilegieren. 

Diese Entscheidung ist fundamental, und an ihr muss sich der Gesetzgeber messen lassen. Das Gericht hatte bereits 2002 betont, dass ein so genanntes Abstandsgebot nicht begründbar ist, dass aus dem besonderen Schutz der Ehe verfassungsrechtlich also nicht abgeleitet werden kann, dass andere Lebensgestaltung auf Abstand gehalten und schlechter gestellt wird. 

Die neue Entscheidung geht noch einen großen Schritt weiter: Das Gericht erteilt nicht nur dem „Abstandsgebot eine Absage“, sondern formuliert hohe Hürden für Ungleichbehandlung. 

Das ist ein großer Schritt hin zu einer verfassungsrechtlichen Legitimierung weiterer Veränderungen. 

Dazu bedarf es eines unverstellten Blicks auf die gesellschaftlichen Realitäten des 21. Jahrhundert. 

Kinder wachsen heute in Regenbogenfamilien ganz selbstverständlich auf. Nach einer durch das Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenen Studie leben – vorsichtig geschätzt - das rund 16000 Kinder in Regenbogenfamilien. Knapp die Hälfte der Kinder stammt aus früheren heterosexuellen Beziehungen. 

Auch diese Familien zeichnen sich durch eines aus: Menschen in diesen Beziehungen sind bereit, Verantwortung füreinander und in der Gesellschaft zu übernehmen. Familie ist, wo Kinder sind. Gute Familien sind, wo Kinder behütet aufwachsen. Mit der Ehe hat das nichts zu tun. 

Ich kann bei der vorgeschobenen Argumentation, nur die Ehe sei der einzige richtige Rahmen für die Familie, nicht nachvollziehen, was daran nicht diskriminierend sein soll. 

Eine realistische Definition von Familie ist überfällig. Gleichgeschlechtliche Paare müssen bei der Adoption von Kindern die gleichen Rechte haben wie alle anderen Paare auch. 

Bei der Entscheidung, wer ein Kind adoptieren darf, geht es einzig und allein um das Kindeswohl. Und das ist geschlechterunspezifisch. Kinder wachsen nämlich überall dort in Verantwortung auf, wo sie mit Liebe erzogen werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Kinder von einem Mann und einer Frau oder von einem gleichgeschlechtlichen Paar erzogen werden. 

Dieses Anliegen sollten wir fernab jeden Parteienstreites und von möglichst vielen zivilgesellschaftlichen Kräften unterstützt in die Tat umsetzen. Arbeiten wir alle daran, dass in den Köpfen der Menschen das Schubladendenken Vergangenheit wird. Werben wir über die Parteigrenzen hinweg für die volle Gleichstellung der Eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe und die Möglichkeit, dass Eingetragene Partner Kinder adoptieren können. 

Heute ist für jeden sichtbar, dass sich die Eingetragene Lebenspartnerschaft in der Gesellschaft etabliert. 

Der gesellschaftliche Wandel ist Realität, an der keiner vorbeikommt. Der Ausbau des geltenden Lebenspartnerschaftsrechts ist der beste Weg. Das volle Adoptionsrecht ist ein notwendiger Schritt, wie es damals die Eingetragene Partnerschaft war.