Märkte am Autokino Porz erhalten - rechtliche Rahmenbedingung
Gemeinsamer Antrag von SPD, Linke und FDP im Rat der Stadt Köln
09.02.2023 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln erkennt den Beitrag der Märkte am Autokino in Porz zur Versorgung von Menschen, insbesondere aus wirtschaftlich schwächeren Schichten, mit Gütern des täglichen Bedarfs an und fordert die Verwaltung auf, den Erhalt der Märkte zur Sicherstellung der Nahversorgung der umliegenden Stadtteile im Niedrigpreisbereich zu sichern und zeitgleich negative Begleiterscheinungen zu minimieren.
2. Rat und Verwaltung setzen sich mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln für den Erhalt des Autokinos Porz ein.
3. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, dem Stadtentwicklungsausschuss in der Sitzung am 16.03.2023 einen Vorschlag zur Änderung des aktuellen Bebauungsplans zu unterbreiten, der eine weitere Durchführung des Autokinos und der Märkte auf der Fläche am Autokino an drei Werktagen pro Woche ermöglicht.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Lösung in Einklang mit dem Einzelhandel- und Zentrenkonzept herzustellen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, das bisherige Marktgeschehen auf der in Rede stehenden Fläche bis zum Abschluss der Bebauungsplanänderung gemäß Ziffer 3 dieses Antrages zu dulden. Insbesondere wird die Prüfung und Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung für die beschriebene Marktnutzung erbeten und angeregt.
6. Die Bezirksvertretung Porz ist laufend über den Sachstand zu informieren.
Begründung:
Die Märkte am Autokino Porz leisten einen erheblichen Beitrag zur Grundversorgung für sozial und wirtschaftlich benachteiligte Stadtteile im Porzer und Kalker Stadtbezirk. Men-schen reisen teilweise aus weiten Teilen Kölns an, um dort günstige Lebensmittel und andere Dinge des täglichen Bedarfs zu niedrigen Preisen einzukaufen.
Besonders in Zeiten der aktuellen dramatischen Preissteigerungen im Bereich des alltägli-chen Lebens wäre es ein fatales Zeichen, jetzt Einkaufsmöglichkeiten im Niedrigpreisseg-ment zu verbieten, zumal neben dem Wegfall des Real-Marktes vor Ort. Es handelt sich bei den in Frage stehenden Märkten um ein seit vierzig Jahren bestehendes Versorgungsange-bot, das nun ohne Not zur Disposition gestellt wird.
Darüber hinaus stellt das Autokino auch als eines der letzten seiner Art eine schützenswerte Porzer Institution dar, die von Menschen weit über Porz, ja sogar weit über Köln hinaus ge-schätzt und gerne genutzt wird. Mit dem Erhalt der Märkte kann somit auch der Erhalt des Autokinos gesichert werden.