Mitnahme von E-Scootern im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
16.01.2015 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Wir haben gebeten, folgende Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung des
Verkehrsausschusses am 20.01.2015 aufzunehmen:
Seit kurzem ist es den Nutzenden von E-Scootern nicht mehr möglich, die Fahrzeuge der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) zu benutzen. Damit sind sie von der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs ausgeschlossen.
Begründet wird diese Maßnahme durch ein Gutachten der STUVA, welches die
Standsicherheit von E-Scootern im Linienbusverkehr allerdings nur theoretisch untersucht hat und zu dem Ergebnis kommt, dass bei einer Gefahrenbremsung eine Kipp- bzw. Rutschgefahr für diese Transportmittel besteht. Behindertenverbände und Organisationen sind über das Beförderungsverbot empört. Der Landesbehindertenbeirat NRW fordert in einer Resolution vom 09.01.2015 die Rücknahme des Beförderungsverbotes. Der Ausschluss einer wachsenden Gruppe mobilitätseingeschränkter Personen von der Nutzung des ÖPNV und insbesondere derjenigen, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes keine alternative Fortbewegungsmöglichkeit als den E-Scootern haben, ist ein nicht hinnehmbarer Zustand.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden
Fragen zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.01.2015. Die Beantwortung
soll auch im Ausschuss für Soziales und Senioren erfolgen.
1. Laut VDV haben „mehrere gefährliche Ereignisse im Zusammenhang mit der Beförderung von E-Scootern ÖPNV Unternehmen veranlasst, ihre Beförderung nun auszuschließen. Um welche konkreten Ereignisse mit welchen Personenschäden handelt es sich?
2. Während in Hamburg und Berlin E Scooter weiterhin im ÖPNV befördert werden und Düsseldorf die Beförderung nur in Bussen ausschließt, hat die KVB AG ein Verbot für Busse und Bahnen erlassen. Aus welchen konkreten Gründen verhält sich die KVB AG deutlich restriktiver als andere ÖPNV-Dienstleister ?
3. Beruht das Beförderungsverbot auf einer empirischen Untersuchung (Machbarkeitsstudie) die real eine signifikante Gefährdung von Fahrgästen in Bussen und Bahnen durch E-Scooter nachweist?
4. Das zuständige Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat bereits im Herbst 2014 ein Zusatzgutachten zur Beförderung von E-Scootern in Auftrag gegeben. Welche Fragestellungen werden in dem Zusatzgutachten beleuchtet und wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen?
5. Wie gedenkt die KVB AG kurzfristig die uneingeschränkte Mobilität von behinderten Menschen, die auf E-Scooter angewiesen sind, auch vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonventionen zu gewährleisten und welche Sicherungsmaßnahmen für den Transport von E-Scootern in Bussen und Bahnen können kurzfristig bei Darlegung des Zeitrahmens seitens der KVB umgesetzt werden, um die uneingeschränkte Mobilität behinderter Menschen wiederherzustellen?
gez. Dr. Lübbecke
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
gez. Niklas Kienitz
CDU-Fraktionsgeschäftsführer
gez. Jörg Frank
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
gez. Michael Weisenstein
LINKE-Fraktionsgeschäftsführer
gez. Ulrich Breite
FDP-Geschäftsführer