Neueinteilung und Umbenennung der Stadtteile in der linksrheinischen Innenstadt

Gemeinsamer Änderungsantrag von CDU und FDP zur Neueinteilung und Umbenennung der Stadtteile

03.02.2022 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

Mit Wirkung vom 01.01.2023 erhält § 1 (Stadtgebiet und Stadtbezirke) Absatz 2, Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 09.04.2021 folgende Fassung:

Stadtbezirk 1 (Innenstadt)

Agnesviertel, Apostelnviertel (Apostelnviertel, Griechenmarktviertel, Mauritiusviertel), Belgisches Viertel, Eigelsteinviertel (Eigelsteinviertel, Ursulaviertel), Gereonsviertel (Andreasviertel, Friesenviertel, Gereonsviertel), Kunibertsviertel, Martinsviertel, Pantaleonsviertel, Rathausviertel (Kapitolsviertel, Rathausviertel), Rathenauviertel (Rathenauviertel, Kwartier Latäng), Severinsviertel (Georgsviertel, Severinsviertel), Stadtgartenviertel (Mediapark, Stadtgartenviertel), Südstadt, Volksgarten.

Die in § 1 Absatz 1 genannte Karte wird wie in der Anlage beschrieben geändert.

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Ralph Sterck, MdR

Ralph Sterck, MdR

Mitglied des Rates der Stadt Köln

Stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Ratsfraktion

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