Neues Kommunales Finanzmanagement

11.05.2007 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung setzen lassen: Der Finanzausschuss möge beschließen: Die in Anlage 1 aufgeführten Wertgrenzen werden wir folgt geändert: b) Erlass einer Nachtragssatzung wegen nicht veranschlagter Investitionsmaßnahmen (§ 81 Abs. 3 GO) Bisherige Wertgrenze Neue Wertgrenze 1.250.000 € 1.500.000 € (statt 2.500.000€) d) Befugnis des Kämmerers des Kämmerers zur Entscheidung über üpl./apl.-Aufwendungen/Auszahlungen bis zu 25.000 € bis zu 50.000 € (statt bis zu 100.000€) e) Befugnis des Fachbeigeordneten zur Entscheidung über üpl-Aufwendungen/ Auszahlungen) bis zu 5.000 € bis zu 10.000 € (statt bis zu 20.000 €) f) Befugnis des Kämmerers zur Inanspruchnahme von üpl./apl.-Verpflichtungsermächtigungen (§ 85 i.V.m. § 83 GO) bis zu 50.000 € bis zu 100.000 € (statt bis zu 500.000 €) Begründung erfolgt mündlich.

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