Parkplätze und Supermärkte mit Wohnungen überdachen

20.03.2018 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die Antragsteller bitten darum, folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.1.2 auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 20.03.2018 zu setzen:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

I.Wohnungen über Lebensmittelmärkten

Die Verwaltung wird beauftragt, im Stadtentwicklungsausschuss aktuelle Projekte vorzustellen, die die integrierte Nutzung von Einzelhandel und Parkraum plus Wohnen in ihre Planungen aufgenommen haben. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, Instrumente zu entwickeln, damit auf die Eigentümer von Liegenschaften zugegangen werden kann. Diese zu entwickelnden Instrumente haben das Ziel, die Eigentümer zu motivieren ihre Grundstücke qualitativ und quantitativ nachzuverdichten, damit eine integrierte Nutzung entstehen kann. Diese Instrumente und Anreize müssen den Vorgaben des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts entsprechen.

II. Parkplätze überbauen

1. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, spätestens bis Ende des Jahres 2018 zu prüfen, welche Parkplätze mit Wohnungen in Stelzenbauweise überbaut werden können. Um die personellen Kapazitäten der Verwaltung möglichst effektiv zu binden, sollen in einem ersten Schritt insbesondere größere Parkplatzflächen in Betracht gezogen werden, die hohe Mengenpotenziale bieten und auf die die Stadt Köln rechtlichen Zugriff hat. Dies gilt vor allem für öffentliche Parkplatzflächen der Stadt Köln und der Unternehmen aus dem Konzern Stadt (KölnBäder GmbH etc.). Dabei sind städtebauliche, planungs- und baurechtliche Aspekte sowie die geltenden Re-gelungen für die Errichtung von sozialem Wohnungsbau zu beachten. Es gilt die aktuell rechtlich möglichen Materialen (v.a. der Bau in Holz bzw. Holzmodulbauweise) maximal auszunutzen, um dadurch mehr Wohnraum zu schaffen.

2. Flächen, die nach der Prüfung unter II.1 eine Wohnbebauung ausschließen, sind zusätzlich hinsichtlich einer Überbaubarkeit mit dem Ziel einer anderweitigen Nutzung, wie z.B. Büronutzung, Start-Ups, kleine Handwerksunternehmen zu prüfen.

3. Flächen, die in Landschaftsschutzgebieten sind, sind sowohl für Wohnungsbau als auch für eine anderweitige Nutzung ausgeschlossen.

Begründung:

Die Stadt Köln hat ein stetiges und weiter andauerndes Bevölkerungswachstum. Daraus resultiert ein dringender Bedarf an neuen Wohnungen. Auch der Bedarf an weiteren Büroflächen ist vorhanden. Bereits am 15.09.2016 hat die Verwaltung zum Thema Überdachung von Supermärkten in der Vorlage 2270/2016 geschrieben, dass „die Realisierung einer gemischten Nutzung (Einzelhandel plus Wohnen oder alternativ gewerbliche Nutzung) generell Grundlage aller Beratungsgespräche mit Investoren ist, um Grundstücke besser, sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht, bebauen zu können.“

Unbenommen dessen, ist es notwendig Flächen zu akquirieren und Anreize schaffen, dass die mindergenutzten Flächen aktiviert werden, um mehr Wohnraum zu schaffen. Die wach-sende Metropole Köln muss bei der Schaffung von neuen Wohnungen und gewerblichen Flächen kreative Wege gehen. Dies betrifft sowohl die Materialität, wie auch die Mischung und auch die Orte der Bebauung. 


SPD-Fraktion
CDU-Fraktion
GRÜNE-Fraktion
FDP-Fraktion
Ratsgruppe GUT

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