Planungsgrundlagen für den Masterplan Innenstadt

10.08.2006 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Auf Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP hat der Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird beauftragt, das am 19.12.1989 beschlossene Entwicklungskonzept Innenstadt kurzfristig zu überprüfen und zu aktualisieren. Dies soll insbesondere geschehen im Hinblick auf die Fragen: • Ergeben sich durch eine Aktualisierung der Analyse signifikante Veränderungen, die zu einer Veränderung der im Entwicklungskonzept Innenstadt enthaltenen Ziele und Handlungsempfehlungen führen? • Welche im Konzept enthaltenen Ziele und Handlungsempfehlungen wurden bereits abgearbeitet? • Welche Ziele und Handlungsempfehlungen sind aus heutiger Sicht überholt und sollten nicht weiter verfolgt werden? • Welche Ziele und Handlungsempfehlungen sind nach wie vor richtig und sollten weiterhin Leitlinien der Entwicklung in der Innenstadt bleiben? Begründung: Das Entwicklungskonzept Innenstadt ist als Leitlinie für die Stadtentwicklung in der Kölner Innenstadt als konkretisierende Teilplanung des Gesamtkonzeptes Stadtentwicklungsplanung im Geiste der Planung der 80ger Jahre entstanden. Auf der Grundlage einer sorgfältigen Analyse wurden Ziele und Handlungsempfehlungen für die Bereiche Wohnen, Stadterneuerung, Arbeiten, Einkaufen, Soziale Infrastruktur, Bildung, Kultur, Grün- und Freiflächen, Stadtgestaltung und Verkehr entwickelt. Obwohl das Planwerk nicht aktualisiert wurde, diente und dient es noch immer als eine gute Grundlage für die Konkretisierung und Weiterentwicklung bestimmter Stadträume und sektoraler Planungen in der Innenstadt. So wurde zum Beispiel bei dem Workshop zum Höhenkonzept am 15.05.2006 von der Fachöffentlichkeit wiederholt auf die Analyse und die stadtgestalterischen Grundaussagen im Kapitel Stadtgestaltung verwiesen. Im Workshop wurde ausdrücklich festgehalten, dass das Entwicklungskonzept eine Grundlage für die Weiterentwicklung des Höhenkonzeptes ist.

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