PPP-Projekte und Abführungen bei der Gebäudewirtschaft

08.11.2006 Beschlüsse der Parteigremien FDP-Kreisverband Köln

Der Kreisparteitag der Kölner FDP hat folgenden Beschluss gefasst. Die FDP Köln setzt sich auf allen Ebenen und in allen betroffenen Gremien dafür ein, dass alternativ bei Neubauten, Umbauten und Sanierungen das erfolgreiche PPP-Projekt zum Regelfall wird. Ebenfalls setzt sich die FDP Köln auf allen Ebenen und in allen betroffenen Gremien dafür ein, dass die jährliche Abführung der Gebäudewirtschaft an den städtischen Haushalt schnellstmöglich eingestellt wird. Begründung: Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln muss jedes Jahr einen Überschuss erwirtschaften, damit dieser an die Stadt Köln zwecks Sanierung des städtischen Haushaltes abgeführt werden kann. Damit dieser Überschuss überhaupt erzielt werden kann, werden von den Mietern (z.B. der Fraktion, aber überwiegend städtische Schulen) horrende Mieten verlangt. Diese hohen Mieten belasten wiederum den Haushalt der Stadt Köln. Der buchhalterische Erfolg der Gebäudewirtschaft beruht eben auf den völlig überhöhten Mieten und nur deshalb kann überhaupt eine Gewinnabführung stattfinden. Dies hat die FDP als einzige Fraktion in den vergangenen Jahren immer wieder vorgebracht und deshalb dem Abschluss der Gebäudewirtschaft immer als einzige Fraktion die Zustimmung versagt. Es dient daher der Transparenz, wenn dieses „linke Tasche, rechte Tasche" aufhört und stattdessen marktfähige Preise von der Stadt an einen privaten Investor (oder mehrere Investoren) auf Mietpreisbasis gezahlt werden. Der Vorteil für die Stadt Köln läge des weiteren darin, dass Bauaufträge kurzfristiger vergeben würden. Indem z.B. für Offene Ganztagsschulen zu errichtende weitere Kapazitäten fest angemietet werden (und zwar zu festen Preisen) und somit Baumaßnahmen ohne öffentliche Ausschreibung, aber mit fest kalkulierbaren Kosten durchgeführt werden. Das würde die notwendigen Baumaßnahmen nicht nur beschleunigen, sondern das finanzielle Risiko von der Stadt Köln auf den Privatinvestor abwälzen, insbesondere auch die Haftung bei Baumängeln. Alternativ zu einer völligen Privatisierung könnte man auch andenken, lediglich bei Neubauten, Umbauten und Sanierungen private Firmen im Rahmen von PPP (Public Private Partnership) zeitlich begrenzt (z.B. 30 Jahre) an der Wertschöpfung zu beteiligen als Gegenleistung für die von privater Seite erbrachten Bauleistungen. Der Vorteil dieses Modells liegt darin, dass die Gebäudewirtschaft Ihre Immobilien behält und auf die konkreten Baumaßnahmen größtmöglichen Einfluss nehmen kann. Die regelmäßige jährliche Rückführung der Gebäudewirtschaft an den städtischen Haushalt (jährlich ca. 50 Mio.) muss aber auf jeden Fall sofort gestoppt werden.

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