"Raucher-Razzia" in den KölnArcaden

16.02.2009 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für allgemeine Verwaltung und rechtsfragen setzen lassen.

Am 18.12.2008 berichtete der EXPRESS über eine sog. „Raucher-Razzia“ in den KölnArcaden. Mehrere Mitarbeiter des Ordnungsamtes „in Mannschaftsstärke“ haben danach in der Segafredo-Espresso-Bar der Arcaden von jedem Raucher 35,- € wegen eines Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz verlangt. Dies verursachte offenbar erhebliche Unruhe (ein Augenzeuge wurde mit den Worten zitiert: „Hier wird es gleich handgreiflich!“). Am 05.01.2009 vermeldete der EXPRESS dann, das Ordnungsamt habe mitgeteilt, dass lediglich im Stehen ab einem Meter Entfernung von der Theke der Bar geraucht werden dürfe. In diesem Zusammenhang hat die FDP-Fraktion folgende Fragen an die Verwaltung:

1. Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage des Nichtraucherschutzgesetzes beruhte die Aktion des Ordnungsamtes und sind vor Ort von den angesprochenen Rauchern 35,- € Bußgeld entrichtet worden?

2. Inwieweit wurde vor der Überprüfung der Espresso-Bar mit dem Center-Management Kontakt aufgenommen und wie war das Ergebnis?
Falls keine Kontaktaufnahme erfolgte, warum nicht?

3. Wie ist die Situation in anderen Einkaufszentren? Über das Center in Chorweiler berichtete der EXPRESS zum Beispiel, dort sei das Rauchverbot vom Centerbetreiber wieder aufgehoben worden.

4. Sind inzwischen Ordnungsverfügungen erlassen worden? Falls ja, haben die Center-Betreiber dagegen Klage erhoben?

5. Wie beurteilt die Verwaltung die aktuelle Rechtslage vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 30.07.2008, insbesondere:

• Handelt es sich bei Einkaufszentren nach Meinung der Verwaltung um „geschlossene Räume“?

• Wie beurteilt die Verwaltung die Einschätzung, dass Einkaufszentren als private Betriebe gelten, in denen das Nichtraucherschutzgesetz nicht anwendbar ist?

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