Umwandlung des Wallraf-Richartz-Museums in eine gGmbH

05.12.2008 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die Fraktionen von CDU und FDP haben folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Rates setzen lassen.

Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umwandlung des Wallraf-Richartz-Museums & Fondation Corboud (WRM) in eine Betriebs-gGmbH als Eigengesellschaft der Stadt Köln vorzubereiten. Alle hierzu erforderlichen Schritte sind von der Verwaltung einzuleiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Der Rat der Stadt Köln hat am 20.09.2005 den Grundsatzbeschluss gefasst, das WRM in die Rechtsform einer gemeinnützigen Betriebsführungsgesellschaft (gGmbH) zu überführen, um dem Haus ein möglichst flexibles und eigenverantwortliches Wirtschaften zu ermöglichen. Der Kulturausschuss hat die Verwaltung beauftragt, hierzu eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen. Der Kulturdezernent hat in der Ausschusssitzung vom 19.02.2008 mitgeteilt, dass der vorgesehenen Ausgründung rechtliche Bedenken der Kämmerei und der Bezirksregierung entgegenstünden. Erst zur Sitzung am 08.04.2008 erhielten die Ausschussmitglieder als Mitteilung der Verwaltung die Vorlage Nr. 0840/2008 vom 01.04.2008 mit einer Übersicht über einige Organisationsmöglichkeiten des WRM unter Darstellung organisatorischer, finanzwirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte. Die Ablehnung einer Ausgründung in der Rechtsform der gGmbH scheitere danach am Erfordernis des „wichtigen Interesses“ nach § 108 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Nicht betrachtet wurde die Alternative der Bildung einer Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 114a GO NRW. Auch diese Rechtsform führt zu einer weitreichenden wirtschaftlichen Eigenverantwortlichkeit und Flexibilität des Museums außerhalb der Verwaltung. 

Der Rat hat, aufgrund der dargestellten Argumentation, am 24.04.2008 beschlossen, die Umwandlung des WRM in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung zum 01.07.2008 vorzunehmen. Gleichzeitig wurde die Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung beschlossen, ohne dass die von der Verwaltung vorgelegten Gründe gegen die Ausgründung der ursprünglich beschlossenen gGmbH ausgiebig diskutiert und insbesondere durch externe Juristen rechtlich bewertet wurden.

Die Fraktionen von CDU und FDP vertreten weiterhin die Auffassung, dass die Betriebsform als gemeinnützige GmbH rechtlich zulässig ist und Vorteile gegenüber einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung bietet. 

In NRW und auch im Regierungsbezirk Köln gibt es mehrere Kommunen, deren Museen in der Rechtsform einer GmbH betrieben werden und auch eine Oper, die Rheinoper in Düsseldorf, die in der Rechtsform einer gGmbH geführt wird. 

Der Parlamentarische Staatssekretär für Verwaltungsstruktur im Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Manfred Palmen, MdL, hat dem Vorsitzenden des Kulturausschusses mit Schreiben vom 07.10.2006 mitgeteilt, dass auch ein städtisches Museum grundsätzlich in der Rechtsform einer GmbH geführt werden kann. Die Bezirksregierung Köln könne und dürfe als Kommunalaufsichtsbehörde allerdings naturgemäß nur das beurteilen, was ihr angezeigt werde. Von Seiten der Stadt Köln sei bisher jedoch die beabsichtigte Gründung einer Museums-GmbH nicht angezeigt worden, da hierfür scheinbar zur Zeit im Rat keine Mehrheit bestehen würde. 

Voraussetzung für eine solche Gründung sei lediglich, dass gemäß § 108 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GO NRW seitens der anzeigenden Gemeinde ein „wichtiges Interesse“ an einer Gründung oder Beteiligung dargelegt werde. Diesbezüglich komme der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde regelmäßig nur eine Plausibilitätskontrolle zu. Es sei lediglich erforderlich, diese Gründe im Rahmen des erforderlichen Anzeigeverfahrens in plausibler und nachvollziehbarer Form der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde darzulegen. 

Der Stifterrat hat wiederholt darauf hingewiesen, dass er bereit ist, das Museum nach erfolgter Ausgründung in eine Betriebs-gGmbH auch als 100%-ige Tochter der Stadt Köln mit einem jährlichen Zuschuss von € 200.000,00 zu unterstützen. Dies gilt jedoch nicht für eine Überführung in die Rechtsformen eines Regiebetriebes oder einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Stifterrat hat am 07.04.2008, einen Tag vor der Sitzung des Kulturausschusses, in dem die Umwandlung des WRM in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung beschlossen worden ist, getagt. Der Vorsitzende des Stifterrates, Herr Prof. Alfred Neven DuMont hat ausdrücklich bestätigt, dass der Stifterrat nach wie vor zu seiner Zusage steht, das Museum nach erfolgter Ausgründung in eine Betriebs-gGmbH als 100 %ige Tochter der Stadt Köln mit einem jährlichen Zuschuss von mind. 200.000,00 € zu unterstützen. 

Der Stifterrat hat zudem zugesagt, sich an dem Bau einer Ausstellungshalle für das Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud auf dem Gelände des ehemaligen Kaufhauses Kutz zwischen dem Rathaus und dem Museum mit mindestens € 1.000.000,00 zu beteiligen. Das gesetzliche geforderte „wichtige Interesse“ wird durch diese wirtschaftlichen Vorteile erfüllt.

Aus den vorgenannten Gründen stehen einer Ausgründung des Museums in eine Betriebs-gGmbH keine Hinderungsgründe entgegen, so dass der Rat mehrheitlich über diese entscheiden kann, ohne dass das Ergebnis der dreijährigen Erprobungsphase abgewartet werden muss.

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