Umweltrechtliche Befreiung für Eingriffe und Ausgleich
01.06.2016 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
DDie FDP-Fraktion hat gebeten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün setzen zu lassen.
Eingriffe in Baumbestand, Natur und Landschaft sind immer wieder unvermeidlich. Eingriffe müssen auf Basis unterschiedlicher Grundlagen genehmigt werden und die Prozesse dazu sind klar geregelt. Im Regelfall ist die Genehmigung eines Eingriffes mit Auflagen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes und zur Baustelleneinrichtung verbunden. Das zuständige Amt verfügt weder über das Personal, noch über die technische Ausstattung, um alle Vorgänge vor Ort zu überwachen. Dies ist vielleicht auch nicht notwendig. Die Vielzahl der Anfragen aus der Bevölkerung zeigt, dass es eine soziale Kontrolle - selbst im Außenbereich - gibt. Es fehlt allerdings an notwendigen Informationen vor Ort obwohl ein Teil der Informationen nach Umweltinformationsgesetz öffentlich zugänglich sein könnte.
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bitte daher um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Informationen zu einer Eingriffsgenehmigung (z. B. Bio- und Geodaten) dürfen unter Wahrung des gesetzlichen Datenschutzes a) verwaltungsintern und b) öffentlich zur Verfügung gestellt werden?
2. Gibt es einen verwaltungsinternen Verteiler, mit dem über Eingriffe, die Genehmigungen und die damit verbundenen Auflagen per Email unterrichtet wird, sind die regional zuständigen Bezirksämter und Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen anderer vor Ort tätigen Ämter (z. B. 67) in diesem Verteiler und könnten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen anderer Ämter Kontrollaufnahmen übernehmen, wenn dazu der Augenschein reicht?
3. Erhalten Landschaftswächterinnen und Landschaftswächter irgendwelche Informatio-nen über Eingriffe in ihrer Region, die Genehmigungen und die damit verbundenen Auflagen per Email- und wäre vorstellbar, dass Landschaftswächterinnen und Landschaftswächter auch im Innenbereich ihres Zuständigkeitsbereiches ein Auge auf Eingriffe werfen könnten?
4. Könnten anerkannte Naturschutzverbände anonymisierte Daten über Eingriffe, die Genehmigungen bekommen, um die soziale Kontrolle zu unterstützen?
5. Welche Informationen über Eingriffe, die Genehmigungen und die damit verbundenen Auflagen können von der Stadt unter Beachtung des Datenschutzes online gestellt werden?
gez.
Ulrich Breite, Geschäftsführer der FDP-Fraktion
Dr. Rolf Albach, Umweltpolitischer Sprecher