Unterschriftensammlung gegen den Ratsbeschluss aus dem Jahre 2011 zur Archäologische Zone / Jüdisches Museum

10.02.2014 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben gebeten, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Rates am 11.02.2014 aufzunehmen.

Am 14. Juli 2011 hat der Rat der Stadt Köln nach langer und intensiver Debatte den Baubeschluss zur Archäologischen Zone / dem Jüdischen Museum gefasst.

Wie der Presseberichterstattung und der Homepage des „Bürgerbegehrens Rathausplatz“ zu entnehmen ist, sammeln die Initiatoren des Bürgerbegehrens nunmehr schon seit Ende 2013 Unterschriften gegen diesen Beschluss und erwecken den Anschein, mit den gesammelten Unterschriften ein formelles gemeinderechtliches Beteiligungsverfahren einleiten zu können, mit dem Ziel, den Rat über das „Bürgerbegehren“ abstimmen zu lassen, bzw. letztlich einen direkten Bürgerentscheid zu erwirken. Auf diesem Wege sollen von den Initiatoren bereits mehr als 15.000 Unterstützungsunterschriften zusammengekommen sein.

Die Anfragesteller halten Bürgerbegehren für eine sinnvolle und wichtige Form der Bürgerbeteiligung, gerade deshalb hat das Land NRW noch in 2013 das nötige Quorum deutlich abgesenkt um die Hürden für solche eine Form der Beteiligung möglichst gering zu halten. Dennoch stellt die Gemeindeordnung klare Regeln und Grenzen für ein Bürgerbegehren auf. Die Anfragesteller halten es für unerlässlich, dass die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt über die rechtlichen Erfolgsaussichten eines Bürgerbegehrens nicht im Unklaren gelassen werden. 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Haben die Initiatoren das „Bürgerbegehren“ bei der Stadtverwaltung Köln angezeigt? 

2. Der Baubeschluss zur Archäologischen Zone und Jüdischem Museum wurde am 14. Juli 2011 mehrheitlich vom Rat der Stadt Köln gefasst. Wie beurteilt die Verwaltung die, im § 26 Abs. (3) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, festgeschriebene Frist von sechs Wochen bzw. drei Monaten zur Anmeldung eines Bürgerbegehrens vor dem Hintergrund des im Jahre 2011 gefassten Beschlusses?

3. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für bereits gesammelte Unterschriften?

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