Vergleich zum Ausgleich für zu viel geleistete Arbeitszeit der Feuerwehr

06.05.2013 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat auf die Tagesordnung des nächsten Gesundheitsausschusses und des nächsten AVR folgende Anfrage setzen lassen:

Beamtinnen und Beamten der Berufsfeuerwehren arbeiteten in der Vergangenheit in der Regel 54 Stunden pro Woche. Seit die EU 1996 eine 48-Stunden-Woche auch für sie festgelegt hat, fielen Überstunden an, um die seither in vielen Kommunen gestritten wird. Erst seit 2007 gilt eine einvernehmliche Regelung.

Am 02.02.2010 wurde bei der Stadt Köln auf Vorschlag des Stadtdirektors ein „Vergleich zum Ausgleich für zu viel geleistete Arbeitszeit der Feuerwehrbeamtinnen und -beamten nach EU-Arbeitszeitrichtlinie-Umsetzung des Urteils OVG-Münster 1 A 2654/07 vom 07.05.2009“ beschlossen. 

Demnach hat die Stadt Köln an die ca. 760 betroffenen aktiven Beamtinnen und Beamten sowie die betroffenen etwa 80 bis 100 Pensionäre der Berufsfeuerwehr zum Ausgleich zu viel geleisteter Arbeitszeit eine materielle Entschädigung gewährt. Die Entschädigung sollte unter der Voraussetzung erfolgen, dass alle anspruchsberechtigten Beamtinnen und Beamten sowie Pensionäre der Berufsfeuerwehr verbindlich auf eine gerichtliche oder außergerichtliche Geltendmachung weiterer Ansprüche auf Entschädigung in Geld oder auf Freizeitausgleich im Zusammenhang mit den EU–Richtlinien 93/104/EG und 2003/88/EG für die Zeit vor dem 01.01.2007 verzichten. Eine weitere Voraussetzung war, dass Personen, die mit der Stadt Köln ein Musterverfahren zum Anspruch auf Freizeitausgleich bzw. Entschädigung führten, ihre Klage zurückzuziehen hatten.

In diesem Zusammenhang bittet die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln um die Beantwor-tung folgender Fragen:

1.Inwieweit ist das Verfahren komplett abgeschlossen und wann wird die Politik abschließend über das Ergebnis unterrichtet?
2.Inwieweit ist die Verwaltung bei der Abwicklung des Vergleiches mit der veranschlagten Summe in Höhe von 7,9 Mio. Euro ausgekommen?
3.Inwiefern wurden mit einzelnen oder allen Betroffenen zusätzliche Vereinbarungen über finanzielle Entschädigungen oder Freizeitausgleich getroffen?
4.Inwieweit haben alle Betroffenen von weiteren Forderungen und Klagen abgesehen oder drohen der Stadt Köln immer noch Klagen wie z.B. dies in Düsseldorf oder Leverkusen der Fall ist?
5.Inwiefern droht der Stadt Köln auch heute noch möglicherweise durch Gewährung von Freizeitausgleich eine Unterbesetzung der Feuerwachen?

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