Vier verkaufsoffene Sonntage für jeden Stadtteil

Umsetzung der Regelung des Ladenöffnungsgesetzes für den Kölner Einzelhandel

30.10.2008 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung setzen lassen.

Der Rat möge beschließen:

1. Der Rat der Stadt Köln bekennt sich zum Einzelhandelsstandort und zur Shopping-Tourismus-Destination Köln und beauftragt die Verwaltung, diese Branche gezielt zu stärken und zu unterstützen. 

2. Die Stadt Köln wird es allen Akteuren des Einzelhandels ermöglichen, die Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes in Bezug auf freie Sonntage in vollem Umfang zu nutzen. In allen Kölner Stadtteilen werden demnach bis zu vier verkaufsoffene Sonntage genehmigt.

3. Die bisher bestehende Konsensrunde wird aufgelöst. Um eine geordnete Gesamtplanung von Einzelhandelsaktivitäten in der Innenstadt und in den Stadtteilen zu ermöglichen, wird die Verwaltung jährlich alle relevanten Akteure zu einer Einzelhandelskonferenz einlanden.

Begründung:

Das neue Ladenöffnungsgesetz NRW wird dem großen gesellschaftlichen Wunsch gerecht, den Sonntag als Familien- und Ruhetag zu schützen. Insoweit dürfen die Kommunen nur an vier von 52 Sonntagen Sonntagsöffnungen ermöglichen. Von diesem Recht machen die meisten Kommunen in NRW und vor allem um Köln herum Gebrauch und ermöglichen ihrem Einzelhandel vier verkaufsoffene Sonntage.

Als Oberzentrum und Tourismus-Destination profitiert Köln in besonderem Maße von Shopping-Touristen aus dem Umland und dem Ausland. Insbesondere an verkaufsoffenen Sonntagen und speziellen Shopping-Attraktionen kommt die Hälfte der Kunden außerhalb von Köln. Dieses wirtschaftliche Potential sollte im Rahmen des geltenden Ladenöffnungsgesetzes vollständig ausgeschöpft werden. Gerade zur Stärkung der Stadtteile sollte es ihnen ermöglicht werden, in eigener Verantwortung geeignete Termine ohne das zeitlich einschränkende Korsett von 24 Sonntagen festzulegen. 

Mit der Neuregelung des Ladenöffnungsgesetzes steht den Kommunen ein transparentes Regelwerk zur Verfügung, dass unbürokratisch angewendet werden kann. Es ist völlig unverständlich, wieso in Köln eine zusätzliche Vereinbarung und Einschränkung als Handlungsgrundlage gelten soll. Die Konzentration auf 24 Sonntage und die Reduzierung auf drei Sonntage macht das Verfahren komplizierter und beschneidet die Handlungsoptionen des Einzelhandels und deren Akteure.

Die Konsensrunde wurde erstmals 2003 auf Beschluss des Wirtschaftsausschusses ins Leben gerufen. Ihre Aufgabe lag darin, die unterschiedlichen Interessen zum Beispiel der Kirchen, der Gewerkschaften und des Einzelhandels bei den nach dem alten bundeseinheitlichen Ladenschlussgesetz möglichen Sonntagsöffnungen von Verkaufsstellen zusammenzufassen und eine einvernehmliche Regelung zu finden. 

Diese Aufgabe ist mit dem neuen Ladenöffnungsgesetz obsolet geworden, weil die unterschiedlichen Interessen in das LÖG selbst eingeflossen sind. Andererseits verlangt das neue LÖG auch keine konsensualen Vorabstimmungen mehr. Die Entscheidung über verkaufsoffene Sonntage obliegt ausschließlich dem Rat – ein Konsensbeschluss im Vorfeld ist nicht mehr erforderlich. Im letzten Jahr ist zudem deutlich geworden, dass eine übereinstimmende Position aller Akteure nicht mehr zu finden ist. Vielmehr bleibt die Aufgabe erhalten, im Sinne einer abgestimmten Jahresplanung verkaufsoffene Sonntage und Sonderaktivitäten unter der Verwaltung, den Einzelhandelsbetrieben und deren Interessenvertretungen abzustimmen. Hierzu könnte jährlich eine Einzelhandelskonferenz einberufen werden.

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